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Warum die Energiewende lahmt

Turbo beim LNG, Bremse beim Wind? Wer in Deutschland ein Windrad plant, muss erstmal ein Jahr lang Zug- und Brutvögel zählen. Und dann kommt noch einiges mehr. »Deutschland-Tempo« geht anders.

Windparks
Von einem Berliner Windrad in Pankow sieht man Berlin unter den Wolken und ein weiteres Windrad nebenan. Foto: Annette Riedl
Von einem Berliner Windrad in Pankow sieht man Berlin unter den Wolken und ein weiteres Windrad nebenan.
Foto: Annette Riedl

Die Dinger sind gigantisch. 138 Meter hoch, mit freiem Blick übers flache Land. Auf der einen Seite liegen die grünen Felder Richtung Brandenburg, auf der anderen Seite das Häusermosaik der Hauptstadt. »Pyro« nennen die Planer des Ingenieurbüros Teut das Gelände einer alten Feuerwerksfirma in Berlin-Pankow, wo sich ihre beiden Windräder drehen - zwei von insgesamt sechs auf Berliner Boden. Vier Jahre hat es gedauert, bis die Anlagen standen. Und nach Lage der Dinge war das noch ziemlich fix.

Zum 1. Februar greift ein neues Gesetz, das vor allem die Planung von Windkraftanlagen beschleunigen soll. Wieder eins, könnte man sagen - »Deutschland-Tempo« heißt nun das Mantra. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein Turbo tatsächlich dringend nötig, will man die ambitionierten Ziele für grünen Strom bis 2030 schaffen. Allein die Windkraft an Land soll sich von 58 Gigawatt im Jahr 2022 auf 115 Gigawatt bis 2030 verdoppeln. Das sind noch sieben Jahre.

Als leuchtendes Beispiel gilt der Aufbau der Flüssiggas-Terminals an der Küste seit Beginn des Ukraine-Kriegs. Geht doch, hieß es, als jetzt die ersten LNG-Landepunkte nach nur wenigen Monaten in Betrieb gingen. Jetzt bitte einfach dasselbe bei Wind und Solar. Aber ist das möglich? Was half bei LNG und was steht bei Erneuerbaren im Weg?

Doch, doch, im Grunde macht die Energiewende Spaß

Ingenieur Elias Brunken und Umweltplaner Daniel Deppe haben dazu einiges zu erzählen. Die beiden jungen Planer sind Überzeugungstäter in Sachen Ökostrom. Bei Teut arbeiten sie daran, in Berlin und Brandenburg Windräder ans Netz zu bekommen. Und sie versichern: doch, doch, im Grunde mache das wirklich großen Spaß mit der Energiewende. »Extrem, ich mache das richtig gerne«, sagt Deppe. Nur: »Man muss schon Bock haben auf Diskutieren und ein dickes Fell.«

Also, mal angenommen man hat ein großes Grundstück in Brandenburg - oder anderswo, es ist ja nur ein Beispiel - und möchte ein Windrad bauen, was muss man tun? Brunken und Deppe holen tief Luft.

Windkraft geht natürlich sowieso nur im »Eignungsgebiet« beziehungsweise im »Vorranggebiet«. Der Bund hat die Länder gerade gesetzlich verpflichtet, dafür schrittweise bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche auszuweisen. Aber obwohl diese Areale eigens für den Zweck gedacht sind, beginnt bei jedem Windrad die Prüfung neu. Ist der Standort weit genug weg von Wohnhäusern? Groß genug für eine 250 Meter hohe Anlage mit 85 Meter langen Rotorblättern? Alle Eigentums- und Nutzungsrechte geklärt? Dann kann es losgehen mit der Kartierung.

Eiswurf, Schall, Schattenwurf

Dabei werden Biotope, Fledermäuse, Brut- und Zugvögel gezählt, und da die Vögel zu unterschiedlichen Jahreszeiten vorbei schauen, dauert das logischerweise mindestens ein ganzes Jahr. Dann kommen die Gutachten. Standsicherheit, Brandschutz, Eiswurf, Schall, Schattenwurf. Das fließt alles in den Genehmigungsantrag. Derzeit sind das nach Angaben der Planer in der Regel vier Aktenordner und zwölf Daten-CDs, die an 16 verschiedene Stellen gehen - Landkreis, Naturschutzbehörde, Denkmalschutzbehörde und so weiter.

Für die Bearbeitung brauchen die Behörden, wenn alles glatt läuft, etwa ein bis eineinhalb Jahre, so erzählen es Brunken und Deppe. Geht es um mehrere Windräder, ist meist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Ist das der Fall, zieht sich das Verfahren nach Daten der Fachagentur Wind im Schnitt 24 Monate. Die Genehmigung ist für die Planer dann ein großes Ding. In ihrem Besprechungsraum im Keller stehen zur Feier Sektflaschen bereit, jeweils eine mit dem Kürzel der Anlage. Im Moment warten da MÜRIII, NKD1 und NKD2.

Negativrekord: 18 Jahre

Aber damit ist noch nicht Schluss. Nun folgt erstmal die Ausschreibung. Windkraftanbieter bewerben sich um Mengen im Rahmen der Ausbauziele und müssen dabei einen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Preisdeckel einhalten. Es gewinnt der Bewerber mit dem niedrigsten Preis. Ist auch diese Hürde genommen, wird das Windrad bestellt. Lieferzeit ist nach Angaben der Ingenieure im Moment rund 18 Monate, Materialmangel und hohe Stahlpreise schlagen auch hier durch.

Läuft also wirklich alles wie am Schnürchen, sind schon mehr als vier Jahre ins Land gegangen, bevor sich der erste Tieflader mit den Riesenflügeln zum Bauplatz der neuen Windmühle in Gang setzt - auch das natürlich nicht ohne Genehmigung. Voraussetzung ist, dass niemand Einspruch erhebt, niemand klagt, die Behörde nicht überlastet ist und sich das vor Jahren ersonnene Projekt zum Zeitpunkt x noch rechnet. Statistisch dauert der Bau einer Windkraftanlage heute im Schnitt fünf bis sieben Jahre. Der Negativrekord liegt bei 18 Jahren.

Der Kanzler dreht den Gashahn auf

Und bei LNG, dem seit Beginn des Ukraine-Kriegs so begehrten und aus aller Welt importierten Flüssiggas? Als Bundeskanzler Olaf Scholz Mitte Januar symbolisch den Gashahn am Flüssigerdgas-Terminal in Lubmin an der Ostsee aufdrehte, war seit dem ersten Antrag des Unternehmens Deutsche Regas gerade mal ein halbes Jahr vergangen. »Das ist Rekordtempo«, sagt Jan Bonhage von der Kanzlei Hengeler Mueller, die das Projekt betreut. Normalerweise hätte man gern auch mit zwei bis fünf Jahren rechnen können.

Zustande kam das neue »Deutschland-Tempo« unter dem Druck der Gaskrise und des Horrorszenarios, dass Millionen Bürger im Winter in eiskalten Wohnungen frieren müssten. Auch hier gab es ein eigenes Beschleunigungsgesetz, das LNGG. Aber was genau befeuerte den Turbo? Bonhage hält fünf Punkte für entscheidend.

Fünf Punkte für den Planungsturbo

Als erstes nennt der Fachanwalt die Festlegung, dass ein überragendes öffentliches Interesse an den Terminals bestehe. »Das darf man nicht unterschätzen«, sagt der Fachmann. Das spiele eine wichtige Rolle, wenn eine Behörde so oder anders entscheiden könne und Interessen abzuwägen habe. Das »überragende öffentliche Interesse« steht inzwischen auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Auslegung auf Landesebene ist aber nach Angaben der Planer nicht überall eindeutig.

Zweiter Punkt laut Bonhage: verkürzte Fristen etwa bei der öffentlichen Beteiligung. Statt ein Monat Auslegung der Pläne und ein Monat Einwendungsfrist gilt hier jeweils eine Woche. Der dritte Faktor ist für den Fachmann der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Umwelt- und Naturschutzrecht seien trotzdem einzuhalten, versichert er. Nur falle ein langwieriges zusätzliches Verfahren weg.

Punkt vier: Wenn Gegner des Projekts Widerspruch erheben oder klagen, hat das keine aufschiebende Wirkung. »Also wenn Sie die Genehmigung bekommen, dürfen Sie sofort loslegen«, erklärt Bonhage. Fünftens erleichtere das Gesetz den vorzeitigen Beginn von Bauvorbereitung oder eines Testbetriebs.

»Beschlüsse reichen für die Ziele nicht aus«

Dieser Fünf-Punkte-Katalog entspricht ziemlich genau dem, was sich auch Windkraftplaner wünschen. Aber die Realität ist davon ein Stück entfernt. »Die bisher von der Ampel-Koalition beschlossenen Maßnahmen gehen zwar in die richtige Richtung«, sagt Simon Müller, Deutschland-Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende. »Aber sie reichen selbst in der Summe nicht aus, um die Verfahren in dem Maße zu beschleunigen, wie es für die 2030-Zielerreichung notwendig ist.«

Das zum 1. Februar kommende Beschleunigungsgesetz ist aus Müllers Sicht nur ein kleiner Schritt. Damit würden Planungsverfahren »etwas weniger anfällig gegen Klagen«, sagt der Experte. Größere Erwartungen hat er an eine EU-Notverordnung vom Dezember: »Sie sagt im Wesentlichen: Liegt für die Fläche eines Windparks eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung vor, auch mit Blick auf den Artenschutz, dann muss sie nicht mehr zusätzlich für jedes einzelne Windrad wiederholt werden. Das hat Potenzial für eine erhebliche Beschleunigung.«

Außerdem könnte man aus Müllers Sicht, ähnlich wie bei LNG-Terminals, Projekte vorläufig genehmigen und dann bereits mit dem Bau beginnen. Oder Betreiber könnten sogar - wie im Fall des US-Autoherstellers Tesla in Brandenburg - auf eigenes Risiko ohne Genehmigung loslegen. Wird die dann doch nicht erteilt, könnte ein Risikofonds den Ausfall absichern, schlägt Müller vor. Für schnellere Verfahren brauche man zudem mehr Personal und Digitalisierung bei Genehmigungsbehörden.

Umweltschützer haben Bedenken

Vielen Natur- und Umweltschützern ist so viel Beschleunigung nicht geheuer. So fordert etwa die Deutsche Umwelthilfe die Rücknahme des LNG-Gesetzes. Sie kritisiert, dass Bürgerbeteiligung und Klagerechte zu stark beschnitten würden und der Umweltschutz zu kurz komme. LNG- wie auch Windkraftplaner halten dagegen, die immer detaillierteren Vorgaben seien einfach zu langwierig. Bei Windrädern solle nicht der Schutz jedes einzelnen Vogels Ziel sein, sondern der Erhalt der Art.

Unterm Strich geht es, wie fast immer, um eine Konkurrenz der Interessen, oder freundlicher gesagt: um eine Abwägung. Und bei LNG flutschte es auch deshalb, weil es politisch zur obersten Priorität erklärt wurde und das allen Beteiligten klar war. Ein am LNG-Terminal Lubmin Beteiligter - die Deutsche Regas - berichtet, dass sich Verantwortliche wöchentlich in großer Runde getroffen hätten. E-Mails vom Amt kamen plötzlich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Windkraftplaner Brunken sieht das genauso: »Der größte Unterschied zum LNG ist der politische und auch gesellschaftliche Wille, das umzusetzen. Der gefühlte Handlungsdruck war an dieser Stelle einfach viel größer.« Absehbar braucht es aus seiner Sicht denselben politischen Eifer bei der Energiewende - sonst bleibe sie Illusion.

»Wenn jetzt alle Rädchen ineinandergreifen, erreichen wir das Ziel«, sagt Agora-Fachmann Müller über die anvisierten 115 Gigawatt Windkraft bis 2030. »Aber das erfordert Mut, Konsequenz und umfassende Maßnahmen, die in dieser Form noch fehlen.« (dpa)