REUTLINGEN/TÜBINGEN. Im Gleichschritt sind die Corona-Zahlen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen zurückgegangen. Das hat jetzt weitere Lockerungen zur Folge. Erst vor kurzem ist in beiden Kreisen die Bundesnotbremse außer Kraft getreten, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge den Wert 100 unterschritten hatte. Seit Mittwoch liegt er sogar unter 50. Weil das bis zum heutigen Sonntagmorgen so geblieben ist, werden von Montag an weitere Maßnahmen gekippt.
Das ändert sich
- Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten möglich. Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
- Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt. In Geschäften mit weniger als 10 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich maximal eine Kunde aufhalten. In Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt. Für die darüber hinausgehende Verkaufsfläche gilt: ein Kunden pro 20 Quadratmeter (nicht im Lebensmitteleinzelhandel). Es gilt Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Der Zutritt muss gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
- Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen ohne Auflagen öffnen
- Zoologische und botanische Gärten dürfen ohne Auflagen öffnen
- Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen ohne ohne Auflagen öffnen
Wann müssten sie zurückgenommen werden?
Laut Stufenplan der Landesregierung werden die Lockerungen zurückgenommen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.
Wann kommt der zweite Öffnungsschritt laut Stufenplan?
Aktuell gilt in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Öffnungsstufe 1 des Stufenplans, den die Landesregierung am 14. Mai vorgelegt hat. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis innerhalb von 14 Tagen nach Erreichen des ersten Öffnungsschritts weiter sinkt, öffnen weitere Bereiche. Steigt der Wert innerhalb dieses Zeitraums an dem einen oder anderen Tag an, steht das den Lockerungen nicht im Weg, sagt Christine Schuster, die Pressesprecherin des Reutlinger Landratsamts. Entscheidend sei, dass die Inzidenz im Durschnitt gesunken sei. In den Kreisen Reutlingen und Tübingen kommen weitere Lockerungen demnach frühestens am Samstag, 5. Juni, infrage. Beim zweiten Öffnungsschritt dürften gastronomische Betriebe beispielsweise bis 22 Uhr öffnen. Außerdem wären Lehrveranstaltungen an Hochschulen, Gemeindegesang in Kirchen sowie Messen, Ausstellungen und Kongresse möglich. Auch Besuche in Fitnessstudios, Kinos, Theatern, Opern, Schimmbädern und Wellness-Bereichen wären wieder erlaubt. (GEA)
Amtliche Bekanntmachung Landkreis Reutlingen