MANNHEIM. Jürgen Resch lächelt. Im Gegensatz zu Ulrike Hotz. Reutlingens Baubürgermeisterin kommt merklich angespannt im Gerichtsgebäude an, schließlich geht es heute um Dieselfahrverbote in Reutlingen. Dagegen ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ganz ruhig. Vor Gericht kann es immer zu Überraschungen kommen. Das weiß er. Trotzdem gibt er sich im Gespräch mit dem GEA siegessicher, was den Ausgang des Verfahrens angeht.
Herr Resch, nach den Prognosen von Land und Stadt kann Reutlingen die Stickstoffdioxidwerte bis zum Jahr 2020 einhalten. Trotzdem klagt die Deutsche Umwelthilfe erneut. Warum haben Sie Reutlingen auf dem Kieker?
Resch: Weil es hier nach wie vor hohe Überschreitungen gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Luftreinhalteplan auf falschen Prognosen basiert. Versuche mit »Gesundbetermaßnahmen« wie irgendwelche Fassaden anzustreichen, reichen nicht aus, um die Grenzwerte bis 2020 einzuhalten.
Sie behaupten für die Gesundheit der Bürger zu kämpfen. Den meisten scheint es aber wichtiger zu sein, mit ihrem Diesel in die Stadt fahren zu dürfen als gesunde Luft zu atmen. Warum wollen Sie die Menschen zwangsbeglücken?
Resch: Dieses Thema begegnet uns im Autoländle immer wieder. Dort wo die Luft schlecht ist, sind die Mietpreise günstiger. Deshalb leben dort Bevölkerungsgruppen, die weniger organisiert sind und sich nicht wehren. Umfragen über die Akzeptanz von Verkehrsbegrenzungen in Baden-Württemberg vor einem Jahr haben im Übrigen 50 Prozent Zustimmung ergeben. Uns geht es nicht um Dieselfahrverbote, wir klagen in allen 35 Städten auf die kurzfristige Einhaltung der Grenzwerte. Die Deutsche Umwelthilfe hat kein Problem mit Dieselfahrzeugen, solange sie sauber sind.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Fahrverbote erst ab einer Stickstoffbelastung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter verhältnismäßig sind. Ist bei Ihrer Klage damit die Luft raus?
Resch: Wir haben keine Veränderung von 40 auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Ich werfe der Bundesregierung vor, dass sie Verunsicherung schürt. Wenn andere Maßnahmen nicht greifen, dann gelten weiterhin die 40 Mikrogramm. Wir sind der Auffassung, dass diese »Binsenwahrheit« das Urteil nicht beeinflusst. (GEA)