MANNHEIM. In Mannheim wird über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land verhandelt. Die Umwelthilfe fordert, dass der seit 2010 in der Europäischen Union geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft in Reutlingeneingehalten wird. Im vergangenen Jahr lag der NO2-Wert in der Stadt im Jahresmittel bei 53 Mikrogramm.
2014 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass der Luftreinhalteplan der Stadt zur Verbesserung der Luftqualität fortgeschrieben werden muss. »Die Änderungen des Luftreinhalteplans brachte bisher jedoch keine Einhaltung des NO2-Grenzwerts«, heißt es von der Umwelthilfe. Daher habe man erneut Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Deutsche Umwelthilfe geht in etlichen Städten gegen Luftreinhaltepläne vor. Auch das seit Januar geltende Diesel-Fahrverbot in Stuttgart geht auf eine Klage der DUH zurück.