REUTLINGEN. Die im Luftreinhalteplan festgeschriebenen Maßnahmen zeigten bereits Wirkung, und er sei sicher, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte – wie im Plan festgeschrieben – bis 2020 eingehalten werden können, so Tappeser. »Das werden wir schaffen.« Grundlagen für Fahrverbote, wie sie die Umwelthilfe für Reutlingen fordere, sehe er im Luftreinhalteplan jedenfalls nicht. Zumal die Verwaltung zusätzliche Maßnahmen plane, die »tatsächlich tauglich sind«. Reutlingen sei überdies eine der wenigen Kommunen im Lead-City-Programm des Bundes mit entsprechender Förderung. »Reutlingen steht unter besonderer Beobachtung. Die Stadt hat es verdient, dass sie die Maßnahmen auch umsetzen kann.«
Tappeser räumt ein, dass »Nachsteuerungsmaßnahmen« im Luftreinhalteplan wie das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Lederstraße mangels Kontrollmöglichkeiten nicht wirklich funktioniert. »Das würde relativ viel bringen, wird aber nicht eingehalten.« Seine Behörde prüfe, was machbar sei.
Was aber würde Tappeser tun, wenn sein Optimismus in Sachen DUH-Klage trügt? »Erst mal nichts. Wir haben einen gültigen Luftreinhalteplan.« Sollte die Umwelthilfe recht bekommen, müsse man den Plan als ungültig erklären und einen neuen aufstellen. Davon gehe er aber nicht aus. (GEA)