Logo
Aktuell Gastronomie

Gäste und Tische in Reutlingen teilweise zu nah aneinander

Gastronomie
Nach wochenlangen Corona-Maßnahmen werden die Regeln für Restaurants und Cafés gelockert. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Nach wochenlangen Corona-Maßnahmen werden die Regeln für Restaurants und Cafés gelockert. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

REUTLINGEN. Seit Montag dürfen Speisegaststätten in Baden-Württemberg im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Hygienevorschriften. So müssen die Tische laut Corona-Verordnung für Gaststätten »im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander« angeordnet werden. In der Reutlinger Innenstadt fällt auf, dass einige Gastronomen sich nicht an diese Vorgabe halten. Tische stehen nicht selten enger beieinander. Und selbst dort, wo der Abstand zwischen den Tischen eingehalten wird, sind die Stühle oft so gestellt, dass die Gäste weniger als 1,5 Meter voneinander entfernt sitzen.

Laut Bernd Stöhr, Leiter der Gewerbeabteilung bei der Stadt Reutlingen, müssen jedoch nicht nur zwischen einzelnen Tischen, sondern auch zwischen den Gästen an unterschiedlichen Tischen die 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. »Diese Regelung findet sich nicht in der Verordnung für Gastronomen wieder, sondern in der allgemeinen Verordnung«, sagt Stöhr und ergänzt: »Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird sich im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten um die Einhaltung der Maßnahmen kümmern.«

Allerdings bittet er auch um Verständnis für die Restaurant-Besitzer. »Jeder von uns ist noch dabei, zu lernen«, so Stöhr. Erst die Verbote und jetzt die Lockerungen. Dafür müsse man den Leuten Zeit geben. Verstöße würden deshalb auch nicht gleich sanktioniert. Stattdessen weißt der KOD die Betroffenen auf ihr Fehlverhalten hin und belehrt sie über die neuen Regelungen. Diese Linie fährt das Ordnungsamt schon seit Beginn der Pandemie. »Sanktionen drohen vor allem dann, wenn erkennbar ist, dass es sich bei einem Verstoß um Vorsatz handelt«, sagte Ordnungsamtsleiter Albert Keppler im März.

Doch selbst, wenn die Ordnungshüter sanktionieren möchten, ist das nicht so einfach. So ist laut Stöhr beispielsweise vom Land noch überhaupt nicht festgelegt, welche Strafe ein Gastronom zu erwarten hat, wenn er die Tische zu nah aneinander gestellt hat. »Ich kann nur jemanden bestrafen, wenn es dafür einen Bußgeld-Paragraphen gibt«, sagt Stöhr. Aktuell gibt es diesen jedoch nicht. (GEA)