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Aktuell Parteiausschluss

Tübingen: Oberbürgermeister geben Palmer Rückendeckung

Boris Palmer
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister in Tübingen, bei einer Verleihung im Rathaus. Foto: Weißbrod/dpa
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister in Tübingen, bei einer Verleihung im Rathaus.
Foto: Weißbrod/dpa

TÜBINGEN. Im Parteiausschlussverfahren bekommt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) Rückendeckung von Amtskollegen. In einem Brief an die beiden Landesvorsitzenden der Grünen, Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller, monieren die Oberbürgermeister von Schwäbisch Gmünd und Stuttgart, Richard Arnold und Frank Nopper (beide CDU) einen im Antrag für den Parteiausschluss genannten Grund.

Unter der Überschrift »Unterstützung für Bürgermeisterkandidatin der CDU in Aalen 2021« führen die Grünen in ihrem Antrag nämlich an, Palmer habe sich in einer Diskussionsveranstaltung positiv über die CDU-Oberbürgermeisterkandidatin Catherine Rommel geäußert. Die Grünen in Aalen hätten zuvor aber beschlossen, Frederick Brütting, den Kandidaten der SPD, politisch zu unterstützen.

Keine Ausweitung des Parteieinflusses

Wenn es sich einbürgern würde, aus einem einfachen Wahlaufruf oder der Teilnahme an einer Wahlveranstaltung Ausschlussgründe abzuleiten, würden das den Einflussbereich der Parteien übermäßig ausweiten und Schaden an der kommunalen Demokratie verursachen, erklären die beiden Oberbürgermeister in dem Schreiben vom 9. Dezember, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. »Wir bitten Sie daher, den Vorwurf gegen unseren geschätzten Kollegen Boris Palmer wegen unseres gemeinsamen Auftritts zur Unterstützung von Catherine Rommel fallen zu lassen«, erklären Arnold und Nopper.

Der Landesvorstand der Grünen in Baden-Württemberg hatte Mitte November offiziell den Parteiausschluss Palmers beantragt. Wegen zahlreicher provokanter Äußerungen liegen die Grünen seit langem mit Amtsinhaber Palmer im Clinch. Der 34-seitige Antrag ging an die zuständige Kreisschiedskommission der Grünen in Tübingen. Die Kommission entscheidet über den Zeitplan des Verfahrens. (dpa)