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Bundestag beschließt Corona-Änderungen beim Elterngeld

Das Coronavirus bestimmt Politik und Alltag. Das ist auch im Bundestag zu spüren: Die Abgeordneten fassten Beschlüsse, die Eltern, Bafög-Empfängern und Gesundheitsämtern durch die Krise helfen sollen.

Coronavirus
Eine Frau joggt mit ihrer Tochter, die eigentlich in der Kita wäre. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Eine Frau joggt mit ihrer Tochter, die eigentlich in der Kita wäre. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN. Eltern sollen in der Corona-Krise nicht auch noch Einbußen beim Elterngeld haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag in Berlin angenommen - neben anderen Neuerungen im Umgang mit dem Virus und seinen Folgen.

ELTERNGELD: Wegen der Corona-Krise sollen Mütter und Väter keine Abstriche beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der großen Koalition, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert. Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist. Der Bundesrat muss den Ausnahmeregelungen noch zustimmen, sie sollen dann rückwirkend zum 1. März gelten.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.

BAFÖG: Für Bafög-Empfänger wird es attraktiver, in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Berufen auszuhelfen. Der Bundestag beschloss Anreize: Wer in der aktuellen Krise neben Studium und Ausbildung eine Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in der Landwirtschaft übernommen oder Arbeitszeit dort aufgestockt hat, dessen Einkünfte sollen nicht auf das Bafög angerechnet werden. Das ausgezahlte Bafög soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben. Für Wissenschaftler werden zudem Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert, so dass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können.

Oppositionspolitiker kritisierten das Gesetz von Union und SPD scharf als »Scheinlösung« und sprachen von »unterlassener Hilfeleistung« für Studierende. Grüne, FDP und Linke forderten eine Öffnung des Bafögs unabhängig vom Einkommen der Eltern für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise ihren Job verloren haben und warfen Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) vor, die Betroffenen im Stich zu lassen. Karliczek will diesen Studenten mit Krediten der staatlichen Förderbank KfW helfen. Das hatten auch Gewerkschaften scharf kritisiert und davor gewarnt, dass dieses Angebot Studenten eher abschrecken würde - aus Angst sich zu verschulden.

UNTERSTÜTZUNG FÜR GESUNDHEITSÄMTER: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Unterstützung für die deutschen Gesundheitsämter im Kampf gegen die Corona-Epidemie zugesichert. Der öffentliche Gesundheitsdienst sei ein wichtiger Pfeiler in dieser Krise und solle weiter gestärkt werden, sagte der CDU-Politiker im Bundestag. Er verwies auf die jüngsten Beschlüsse vor Bund und Ländern, dass gerade das Nachverfolgen von Kontaktpersonen von Infizierten und das Brechen von Infektionsketten vor Ort in den Kommunen ein ganz entscheidender Punkt sei.

Weitere Unterstützung für die Gesundheitsämter ist Teil eines Gesetzentwurfs, den die große Koalition nun ins Parlament eingebracht hat. Vor allem um die Digitalisierung voranzubringen, will der Bund für die bundesweit 375 Gesundheitsämter insgesamt rund 50 Millionen Euro bereitstellen. Beim Robert Koch-Institut soll dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit zusätzlichen 40 Stellen eingerichtet werden.

Die in den Bundestag eingebrachten Gesetzespläne sehen außerdem umfassendere Meldepflichten für Ärzte und Labore vor, die künftig auch negative Testergebnisse und genesene Fälle angeben sollen. Geregelt werden soll auch die Finanzierung eines angestrebten Corona-Bonus für Pflegekräfte. Pläne für einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus hatte Spahn angesichts von Kritik auch von Seiten der SPD vorerst zurückgezogen. (dpa)