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Arbeitsagentur Reutlingen prüft Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten

Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen: Das wird nun von der Arbeitsegentur in Reutlingen überprüft.

Im März kamen wieder mehr Menschen in Arbeit: Im Kreis Reutlingen stehen die Zeichen auf Wachstum. Foto: dpa
Ein Hinweisschild zu einer Agentur für Arbeit. Foto: Deutsche Presse Agentur
Ein Hinweisschild zu einer Agentur für Arbeit.
Foto: Deutsche Presse Agentur

REUTLINGEN. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die örtliche Arbeitsagentur muss diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2020 prüfen. Deswegen müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31. März der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Ausgleichsabgabe

Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen (siehe Link am Ende des Artikels). Diese steht auf der Homepage unter der Rubrik »Download« zur Verfügung.

Neben dem elektronischen Weg kann unter der Rubrik »Service« eine CD-ROM bestellt werden. Weitere Hinweise und Erläuterungen auf der Homepage der Arbeitsagentur oder telefonisch Montag bis Freitag 9.30 bis 11.30 Uhr. (aa)

 

www.arbeitsagentur.de/ unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen 07161 9770333 www.iw-elan.de