Normalerweise zahlt die Bundesagentur für Arbeit, wenn Beschäftigte auf Kurzarbeit sind, 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent geben, ab dem siebten Bezugsmonat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.
Das Gesetz sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Er soll wegen der derzeit schlechten Arbeitsmarktlage für all diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde. (dpa)