Gegen den 62-Jährigen leitete die Polizei nach eigenen Angaben ein Strafverfahren ein. Das »Führen einer Handgranate in der Öffentlichkeit« sei strafbar, erklärte ein Sprecher. Es handele sich bei dem Verhalten des Mannes wohl um einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 62-Jährige hätte die Granate demnach nicht aufheben dürfen, sondern direkt die Polizei rufen müssen. (dpa)
Mann spaziert mit Handgranate auf Polizeidienststelle
ANDERNACH. Ein Mann ist mit einer in ein Tuch gewickelten Handgranate auf einem Polizeirevier in Andernach aufgetaucht. Der 62-Jährige gab an, die Granate bei einem Spaziergang am Rhein gefunden zu haben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Weil die Beamten demnach nicht ausschließen konnten, dass die Granate noch scharf war, wiesen sie den Mann am Mittwoch an, sie vor der Tür abzulegen. Der Kampfmittelräumdienst gab schließlich Entwarnung.