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Deutscher lebte knapp zwei Monate auf indischem Flughafen

Foto: Money Sharma/EPA/dpa
Foto: Money Sharma/EPA/dpa

NEU DEHLI. Ein Deutscher hat knapp zwei Monate im Transitbereich des Flughafens der indischen Hauptstadt Neu Delhi gelebt. Eigentlich wollte der 41-Jährige schon Ende März von Hanoi über Neu Delhi nach Istanbul fliegen, wie ein Mitarbeiter der Flughafenpolizei der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sein Weiterflug sei aber wegen Indiens Corona-Maßnahmen gestrichen worden. Die deutsche Botschaft informierte ihn anschließend mehrfach über Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland, wie es aus dem Auswärtigen Amt heißt. Aber nach Deutschland habe der Mann nicht gewollt.

Er habe aber auch keinen Antrag auf ein indisches Visum gestellt, sagte ein Mitarbeiter der Flughafensicherheit. Dieses hätte er demnach aber auch nicht erhalten, weil er indischen Behörden von kriminellen Vorstrafen erzählt habe: »Er sagte uns, dass er in Deutschland eine strafrechtliche Verfolgung befürchtet und dass er über die Türkei nach Saudi-Arabien reisen möchte.« Das Auswärtige Amt, das Bundeskriminalamt und das Bundesjustizministerium wollten sich zu einer möglichen kriminellen Vergangenheit des Flughafendauergasts nicht äußern. Deutsche Behörden seien jedoch wegen des Mannes in Kontakt mit indischen Behörden gewesen.

So saß der Mann wochenlang im Flughafen. Er habe meist das Flughafen-WLAN benutzt, mit Familie und Freunden telefoniert sowie Magazine und Zeitungen gelesen, sagte der Mitarbeiter der Flughafensicherheit. Indische Behörden hätten ihm Essen, Getränke, Zahnpasta und frische Kleider gebracht. Geschlafen habe er auf Sitzen oder am Boden. Während dieser Zeit fanden lediglich Rückholflüge verschiedener Staaten statt. Am frühen Dienstagmorgen habe der Mann den Flughafen schließlich mit einer KLM-Rückholmaschine in Richtung Amsterdam verlassen, wie der Flughafensprecher sagte.

Deutschland und Indien haben ein Abkommen, das das Ausliefern Krimineller ermöglicht. Allerdings sind dies langwierige Verfahren, die gewöhnlich nur bei besonders schweren Fällen angewendet werden. Außerdem hätte Indien den Mann abschieben können. (dpa)