REUTLINGEN/BERLIN. Deutschland steuert auf den zweiten Herbst und Winter in der Corona-Pandemie zu. Am heutigen Dienstag beraten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten angesichts steigender Infektionszahlen über den weiteren Kurs. Ein Entwurf der Beschlussvorlage liegt dem GEA vor. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind noch keine Entscheidungen, sondern lediglich Vorschläge, die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschef in einer Videokonferenz besprochen werden. Das sind die wichtigsten Punkte:
Testauflagen für Geimpfte und Genesene fallen
»Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen«, heißt es im Entwurf der Beschlussvorlage. Geimpfte oder Genesene sollen auch nicht mehr in Quarantäne müssen, wenn sie als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten eingestuft werden oder aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen.
Testpflicht für Ungeimpfte
Ungeimpfte sollen dagegen nur gegen Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) Zugang zu diversen Angeboten und Institutionen erhalten. In der Beschlussvorlage aufgeführt sind unter anderem Krankenhäuser und Pflegeheime, Innengastronomie, Sport- und Kulturveranstaltungen, Gottesdienste, Friseure und Fitnessstudios. Außerdem sollen Ungeimpfte bei einer »Beherbergung« bei der Anreise einen Test vorweisen müssen und zwei Mal während des Aufenthalts.
Keine kostenlosen Bürgertests mehr
Von Oktober an, sollen keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten werden. Es gibt aber auch Ausnahmen: Für Menschen, die nicht geimpft werden können, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) werden die Kosten weiterhin übernommen.
Maskenpflicht in Innenräumen bleibt
Die »Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung«, wie es im Entwurf der Beschlussvorlage heißt, sollen weiterhin gelten. Dazu zählt, dass medizinische Schutzmasken beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen getragen werden müssen.
Einschränkungen für Feiern und Clubs
Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sollen Hygienekonzepte bei den Gesundheitsämtern vorlegen müssen, um »superspreading Events« zu verhindern, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Länder und Kommunen sollen außerdem die Teilnehmerzahl begrenzen können.
Weitere Maßnahmen möglich
Bund und Länder werden die Entwicklung der Corona-Lage »genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um was weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren«, heißt es in der Beschlussvorlage. Bewertet werden soll die Situation anhand der Indikatoren 7-Tage-Inzidenz, der Impfquote und der Zahl der schweren Krankheitsverläufe. Im Kreis Reutlingen lag die Inzidenz zuletzt (Stand 9. August) bei 10,8. 52,2 Prozent der Bevölkerung sind (Stand 1. August) vollständig geimpft. In den Kreiskliniken befinden sich (Stand 9. August) zwei Covid-19-Erkrankte im Covid-Isolierbereich. Im Kreis Tübingen lag die Inzidenz zuletzt (Stand 9. August) bei 7,0. Die Impfquote liegt (Stand 1. August) bei 55,8 Prozent. Die Uniklinik Tübingen versorgt aktuell (Stand 9. August) drei mit dem Coronavirus infizierte Patienten, davon drei auf der Intensivstation.
Coronavirus
Infizierte, Geheilte und Todesfälle
Anzahl Infizierte absolut
Karte: © GeoBasis-DE / BKG 2019
Epidemische Lage von nationaler Tragweite soll weiter gelten
In der Beschlussvorlage heißt es, dass die Bundeskanzler und die Regierungschef den Deutschen Bundestag »bitten«, die »epidemische Lage von nationaler Tragweite« über den 11. September hinaus zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen beruhen auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine solche Lage voraussetzen. (GEA)