STUTTGART. Am Samstag treten durch das Auslaufen des bisher geltenden Infektionsschutzgesetzes neue Corona-Regeln in Kraft. Das Land Baden-Württemberg nutzt dazu die Übergangsregeln des Infektionsschutzgesetzes. Sie ermöglichen bis zum 2. April ergänzende Maßnahmen.
Das passiert mit den Warnstufen
Die vermutlich größte Neuerung: Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung entfällt. Es wird daher unabhängig von der Krankenhausbelegung nicht mehr zwischen Basis-, Warn- und Alarmstufe unterschieden werden.
Veränderungen bei Kontaktbeschränkungen
Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen fallen ab Samstag ebenfalls. Auch Kapazitätseinschränkungen - etwa bei großen Veranstaltungen - wird es nicht mehr geben.
Gilt weiterhin Maskenpflicht?
Weiterhin bestehen bleibt die allgemeine Maskenpflicht. Dies ist möglich, da die Übergangsregelung dies noch bis zum 2. April ermöglicht. In geschlossenen Räumen gilt demnach weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Auch im öffentlichen Nahverkehr wird die Maske für Personen über 18 Jahren weiterhin Pflicht sein. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch die Maskenpflicht an den Schulen bleibt bis zum 2. April bestehen.
Beschluss zu 3G und 2G-Regeln
Unverändert gilt auch die 3G-Regel bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei außerschulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen, in der Gastronomie, in Beherbergungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen. In Diskotheken und Clubs bleibt die 2G-Plus-Regel bestehen. Veranstalter müssen weiterhin ein Hygienekonzept vorweisen können.
Abstandhalten und Testpflicht
Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird ebenfalls fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung bleibt erhalten. (GEA)