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Aktuell Protest

Stadt und Kreis verbieten erneut Corona-Demos in Reutlingen

Ein Wasserwerfer steht vor der Reutlinger Stadthalle.
Ein Wasserwerfer steht vor der Reutlinger Stadthalle: Die Polizei hatte zuletzt mit massivem Aufgebot kontrolliert, ob die Demo-Verbote in Reutlingen auch eingehalten werden. Foto: Jürgen Meyer
Ein Wasserwerfer steht vor der Reutlinger Stadthalle: Die Polizei hatte zuletzt mit massivem Aufgebot kontrolliert, ob die Demo-Verbote in Reutlingen auch eingehalten werden.
Foto: Jürgen Meyer
REUTLINGEN. In einer weiteren Allgemeinverfügung verbieten Stadt und Landkreis Reutlingen mehrere von Gegnern der Corona-Politik »wöchentlich angemeldete Versammlungen im Zeitraum vom 4. bis 24. Januar«, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamts heißt. Das Verbot gelte auch für »Ersatzversammlungen und -ansammlungen im Stadtgebiet sowie für den Aufruf hierzu«.

Als Grund für das Versammlungsverbot nennt die Behörde »massive Verstöße gegen den Infektionsschutz sowie gegen das Versammlungsrecht durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgegangener Veranstaltungen«.

Mit derselben Begründung hatten Stadt und Landratsamt bereits Kundgebungen verboten, die für vergangene Woche bis einschließlich 2. Januar angemeldet worden waren. So gesehen handelt es sich nun um eine Ausdehnung des Verbots bis 24. Januar.

Davon betroffen ist unter anderem die für Dienstag angemeldete Versammlung zum Thema »Im Gedenken an 199.998 Jahre Menschheitsgeschichte: Maskenlos«. Das Versammlungsverbot gilt laut Landratsamt auch für eine mittlerweile wieder abgesagte Kundgebung für Samstag, 8. Januar, zum Thema »Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung«.

Dem Messengerdienst Telegram sind Überlegungen zu entnehmen, unter anderem Namen am Samstag eine neue Veranstaltung anzumelden und – im Gegensatz zu bisher – Kooperationsbereitschaft bei den Auflagen zu signalisieren, um so vielleicht doch eine Genehmigung zu erhalten. Der bisherige Veranstalter hatte sich laut Ordnungsamt nicht kooperationsbereit gezeigt.

Auf eine neue, von einem anderen Veranstalter angemeldete Versammlung beziehe sich das aktuelle Verbot nicht, bestätigte die Pressestelle des Landratsamts. Eine etwaige Anmeldung werde neu geprüft. (GEA)