REUTLINGEN. Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 22. März beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bisher 400 v. H. (von Hundert) auf 500 v. H. zu erhöhen. Dies entspricht einer absoluten Erhöhung um 25 Prozent gegenüber der bisher festgesetzten Grundsteuer. Der Grundsteuer B unterliegt jeder Grundbesitz, der bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird.
Wer beispielsweise bisher einen Grundsteuerjahresbetrag für 2022 von 200 Euro zu erwarten hatte, muss nach der 25-prozentigen Hebesatzerhöhung nun mit einem Grundsteuerjahresbetrag für 2022 von 250 Euro rechnen.
Der Steuererhöhungsbetrag wird zur Hälfte auf die bereits fälligen Raten und zur Hälfte auf die künftig zu leistenden Raten aufgeteilt. Die durch die Hebesatzerhöhung entstehende Nachzahlung wird einen Monat nach Bescheidversand zur Zahlung fällig. Bei den Grundsteuerjahreszahlern wird die gesamte Steuer, inklusive Erhöhung, zum 1. Juli 2022 fällig.
Die Stadt Reutlingen wird bis Mitte Juni rund 35.000 Grundsteuerbescheide an die Eigentümer versenden. Die Abteilung Steuern rechnet mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen und bittet deshalb um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten und einer womöglich eingeschränkten Erreichbarkeit. Es wird darum gebeten, Anfragen vorzugsweise schriftlich an die Abteilung Steuern der Stadt Reutlingen, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen, zu richten. (a)