REUTLINGEN. Die Handwerkskammer Reutlingen hat 305 frischgebackenen Meisterinnen und Meistern aus 14 Gewerken in der Stadthalle die Meisterbriefe und Ehrungen für herausragende Leistungen ausgehändigt. An die 1.000 Gäste feierten die neuen Spitzenkräfte des Handwerks. Unter ihnen waren auch Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die die Bedeutung des Handwerks für die regionale und nationale Wirtschaft unterstrichen.
In seiner Begrüßungsrede würdigte Präsident Alexander Wälde den Einsatz und die Ausdauer der Absolventen: »Ihr Meisterbrief ist ein Symbol für Exzellenz, Durchhaltevermögen und ihre Liebe zum Handwerk. Mit ihrem Meisterbrief halten sie nicht nur ein Stück Papier in den Händen – sie tragen damit Verantwortung für die Zukunft des Handwerks.« Er verwies auch auf die vielen Wegbegleiter, die in der nicht immer leichten Zeit der Kurse und Prüfungen stets Unterstützung und Rückhalt gaben. Die Stadthalle bot einen festlichen Rahmen für die Veranstaltung, die durch ein buntes Programm bereichert wurde.
Gänsehautmomente bei Meisterbriefübergabe
Neben tänzerischen und musikalischen Darbietungen der Breakdancer der DDC Entertainment Group und lockeren Interviews der Moderatorin Steffi Renz mit etlichen Jungmeistern sorgte die Übergabe der Meisterbriefe für Gänsehautmomente. Jede Meisterin und jeder Meister wurde namentlich aufgerufen, um unter dem Applaus der Anwesenden im Scheinwerferlicht ihre Auszeichnung entgegenzunehmen. Unter den 305 Prüflingen haben auch 33 junge Frauen ihr Wissen mit Erfolg unter Beweis gestellt.
Von ihnen kommen zwölf aus dem Maßschneider-Handwerk, zehn aus dem Gebäudereiniger-Handwerk, sechs aus der Raumausstattung, zwei sind Friseurinnen und jeweils eine ist Feinwerkmechanikerin, Elektrotechnikerin und Metallblasinstrumentenmacherin. Zu den Abschlüssen mit den meisten Absolventen zählten die Elektrotechniker mit 75 und die Gebäudereiniger mit 48 Jungmeisterinnen und Jungmeistern, gefolgt von den Kfz-Technikern. 67 Meister kamen aus Berufen, in denen nach der Novellierung der Handwerksordnung der große Befähigungsnachweis, die Meisterpflicht, für die Selbstständigkeit nicht mehr gefordert ist. Zwei Jungmeister bestanden ihre Prüfungen mit einer eins vor dem Komma. (eg)