REUTLINGEN/LEIPZIG. In Leipzig sind die Würfel gefallen: Am Donnerstag Nachmittag hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Vorsitz des Vize-Präsidenten Andreas Korbmacher entschieden, dass Diesel-Fahrverbote bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sind.
Das Statement des Oberbürgermeisters Thomas Keck zum Leipziger Urteil:
"Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Land Baden-Württemberg den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen fortschreiben muss. Wir erwarten vom Land, dass es bei der Fortschreibung die besondere Situation in der Stadt Reutlingen berücksichtigt.
Die aktuell gültige vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans basiert auf Messwerten aus dem Jahr 2017. Darauf bezieht sich auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom März 2019. In dieser Zeit haben wir bei der Luftreinhaltung gewaltige Fortschritte gemacht! Wir konnten den Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert von 60 Mikrogramm im Jahr 2017 auf 46 Mikrogramm im Jahr 2019 senken. Prognostiziert ist, dass der Jahresmittelwert für das Jahr 2020 unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm liegen wird.
Wir sind also bei der Luftreinhaltung nachweislich auf einem sehr guten Weg. Um so weit zu kommen, haben wir als Stadt große Anstrengungen auf uns genommen. Die letzten Impulse zur Senkung der Messwerte unter den Grenzwert gab ein Maßnahmenpaket, das aus dem städtischen Haushalt und mit Fördermitteln von Bund und Land finanziert und Ende vergangenen/Anfang dieses Jahres umgesetzt worden ist. Dazu gehört die technische Kontrolle des bereits im März 2018 in Kraft getretenen LKW-Durchfahrtsverbots, das die Stadtverwaltung nun dank einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr in Eigenregie durchführen kann. Zuvor ist das Durchfahrtsverbot von den Brummi-Fahrern vielfach ignoriert worden, dank der Anschaffung zweier neuer Geräte und dem großen Engagement des Teams von unserem städtischen Amt für öffentliche Ordnung ändert sich dies nun. Weitere Bestandteile des Maßnahmenpakets sind photokatalytische Fassadenanstriche, eine temporäre Reduzierung einer Fahrspur und die Versetzung eines Lärmschutzbauwerks. Dass das alles wirkt, bestätigt die Prognose eines unabhängigen Ingenieurbüros, und dass wir das alles umsetzen konnten, ist dem außerordentlichen Engagement unserer Rathaus- Frau- und Mannschaft sowie der Entschlusskraft unseres Gemeinderats zu verdanken. Ich bitte das Land Baden-Württemberg herzlich darum, diese finanziellen und personellen Anstrengungen bei der Fortschreibung zu berücksichtigen!
Weitere Wirkung entfalten werden im Jahr 2020 das im September 2019 umgesetzte neue Stadtbuskonzept und das 365-Euro-Ticket. Beides schon jetzt sehr erfolgreiche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Nahverkehrs, die wir mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm "Modellstädte nachhaltige Mobilität" und wiederum mit einem enormen Kraftakt aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen konnten. Auch beim Radverkehr hat sich schon vieles getan: Ich bin überzeugt davon, dass sich das positiv auf die Luftqualität, das Klima die Gesundheit der Reutlingerinnen und Reutlinger – und schlussendlich auch auf die Messwerte auswirken wird! " (pr)