REUTLINGEN. Die Reutlinger Verfügung zur weiteren Regelverschärfung zwecks Pandemie-Eindämmung ist noch nicht in reinen Tüchern, da wird sie bereits von einer neuen Landesverordnung überholt: Die baden-württembergische Landesregierung will den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte der grüne Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag an. Die Kommunen sollen dies schon zum dritten Advent umsetzen.
Der Reutlinger Landrat Thomas Reumann hatte sich auf Nachfrage am Montag noch zurückhaltend geäußert, was den Weiterbetrieb der hiesigen Glühweinbuden betrifft, und betont, man nehme insbesondere Alkoholverkauf und -genuss an den Tankstellen der Stadt ins Visier. Die neue Entwicklung sieht Reumann, der generell einen restriktiven Kurs befürwortet, positiv: »Sie bekräftigt uns darin, was wir tun.«
Die zweite geplante Reutlinger Maßnahme, die Ausweitung der Maskenpflicht auf die gesamte Altstadt, sieht Reumann durch ein aktuelles Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts nicht gefährdet. Das Gericht hatte nach einer Entscheidung im Eilverfahren die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt als »rechtswidrig« eingestuft. Zwei Bürger hatten Widerspruch eingelegt.
Reumann zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Reutlinger die Begründung zu ihrer Verfügung – Thema ist dabei insbesondere eine plausibel dargelegte Gefahrenabschätzung – so formulieren, dass sie richterlicher Überprüfung standhält. (GEA)