TÜBINGEN. »I love it not« dürfte die Stadt Tübingen frei nach dem Reklamespruch von McDonald's zum juristischen Angriff des Burger-Imperiums auf die Tübinger Verpackungssteuer sagen. Mit einem Normenkontrollantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestreiten die Amerikaner die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der kommunalen Steuer. Jetzt hat der Verwaltungsausschuss das juristische Menü zur Kenntnis genommen. Laut Tischvorlage: »Die Universitätsstadt Tübingen wird der Klage entgegentreten und hat für die Prozessvertretung eine auf das Kommunalabgabenrecht spezialisierte Kanzlei beauftragt«.
Als bundesweit erste Kommune will Tübingen ab Januar 2022 nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungenerheben: Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die beispielsweise Take-away-Gerichte oder »Coffee to go« in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Das hat der Tübinger Gemeinderat längst beschlossen. Corona-bedingt wurde die eigentlich für 2021 geplante Einführung der Regelung im Juli des vergangenen Jahres verschoben. Im Kern bedroht diese Abgabe offenbar das Geschäftsmodells der Amerikaner.
Keine Stellungnahme von McDonald's
Denn entweder müsste McDonald's auf Mehrwegbehälter umstellen, für jedes Essen maximal 1,50 Euro mehr verlangen, oder die Kosten der Verpackungssteuer eben nicht an die Kundschaft weitergeben - sprich erheblich weniger verdienen. Auf GEA-Anfrage hat die Pressestelle von McDonald's Deutschland bislang keine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.
»Die Wegwerfkultur in den Städten lebt davon, dass die Städte mit Millionenaufwand den Müll beseitigen. Damit ist in Tübingen jetzt Schluss: Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Mittelfristig verspricht er sich davon einen Übergang zu nachhaltigerem Konsum: »Ich bin mir sicher, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Handeln befördern und Mehrwegsystemen zum Durchbruch verhelfen wird.« Die Klage von Mc Donald's findet er unverdaulich.
Tübingen hat Rechtsgutachten in Auftrag gegeben
»Natürlich haben auch Großkonzerne das Recht, vor Gericht zu ziehen. Wer aber das Recht auf Umweltverschmutzung und Energieverbrauch so lange verteidigt, wie es eben nur geht, der läuft Gefahr, als Dinosaurier abzutreten«, schreibt Palmer auf seiner Facebookseite. Als »besonderes Schmankerl« führt der OB aus, man sei mit der Begrenzung der Steuer auf 1,0 Euro pro Menü McDonald's entgegen gekommen, »das nutzt McDonald's nun auch als Argument vor Gericht«.
Die Stadtverwaltung Tübingen hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es bestätige, dass die Verpackungssteuersatzung im Grundsatz zulässig sei und schaffe somit die erforderliche Rechtssicherheit. Diverse Empfehlungen des Rechtsgutachtens seien in die Satzung aufgenommen worden. (GEA)