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Aktuell Ehrenamt

Integrationsrat Tübingen: Bewerbungen noch bis 28. Juli möglich

Sie haben am Freitag sich selbst gefeiert und wurden von OB Palmer beschenkt: ehemalige und aktuelle Mitglieder des Tübinger Int
Ehemalige und aktuelle Mitglieder des Tübinger Integrationsrats, in der Bildmitte die Integrationsbeauftragte Mihriban Sahin. Foto: Norbert Leister
Ehemalige und aktuelle Mitglieder des Tübinger Integrationsrats, in der Bildmitte die Integrationsbeauftragte Mihriban Sahin.
Foto: Norbert Leister

TÜBINGEN. Wer als sachkundiger Einwohner den Tübinger Integrationsrat unterstützen möchte, kann sich noch bis Sonntag, 28. Juli 2024, für dieses Ehrenamt bewerben. Das teilt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt mit. Das Bewerbungsformular kann man im Internet abrufen und online, elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Kurze Vorstellungsgespräche sind für November vorgesehen. Die Mitglieder des Integrationsrats wählt der Gemeinderat voraussichtlich im Januar 2025. Die konstituierende Sitzung findet voraussichtlich im März 2025 statt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in Tübingen wohnen. Sie sollten sich für kommunalpolitische Themen interessieren, migrationsspezifische Erfahrung und Kenntnisse haben und sich für eine gute Integrationspolitik in Tübingen einsetzen wollen. Außerdem sollten sie die Zeit haben, sich in Arbeitsgemeinschaften des Integrationsrats sowie als beratende Mitglieder in den Gemeinderat und seine Ausschüsse einzubringen. Besonders Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind zur Bewerbung aufgefordert.

Dem Integrationsrat gehören bis zu 22 Tübinger an, von denen mindestens die Hälfte eine Zuwanderungsgeschichte haben soll. Neben zwölf Einwohnern, die jetzt gesucht werden, sind Mitglieder des Gemeinderats, ein Mitglied des Jugendgemeinderats sowie die Leiterin der Stabsstelle für Gleichstellung und Integration, Mihriban Sahin, im Gremium vertreten. Der Integrationsrat berät den Gemeinderat und die Stadtverwaltung in allen integrationspolitischen Themen. Er tagt etwa achtmal im Jahr und hat Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und seinen Ausschüssen. (pm)