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Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren: Endelbergtrasse kommt

Die geplante Endelbergtrasse durchquert das Gebiet zwischen dem Ofterdinger Friedhof (links oben) und der Bahnlinie im Vordergru
Die geplante Endelbergtrasse durchquert das Gebiet zwischen dem Ofterdinger Friedhof (links oben) und der Bahnlinie im Vordergrund. FOTO: GROHE
Die geplante Endelbergtrasse durchquert das Gebiet zwischen dem Ofterdinger Friedhof (links oben) und der Bahnlinie im Vordergrund. FOTO: GROHE

TÜBINGEN. Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren offiziell erlassen. Genehmigt wurde die beantragte Variante 1g, die sogenannte Endelbergtrasse.

Regierungspräsident Klaus Tappeser betont zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens: »Ich bin überzeugt, dass der Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren zur Stärkung der Region beiträgt und die Anbindung des Zollernalbkreises sowie des Landkreises Tübingen an die Metropolregion Stuttgart sichert.«

Argumente gegen Tunnel-Lösung

Dem Planfeststellungsbeschluss ging der Erörterungstermin am 8. und 9. Oktober in Ofterdingen voraus. Seitens der anwesenden Bürger wurde im Rahmen dieses Termins erneut der Wunsch nach der Realisierung einer Tunnelvariante auf der Bestandsstraße durch Ofterdingen geäußert. Laut Planfeststellungsbehörde sprechen gegen eine Tunnel-Lösung allerdings städtebauliche Erwägungen und wirtschaftliche Aspekte. Den umweltfachlichen Auswirkungen der genehmigten Trasse wird durch ein umfangreiches Maßnahmenkonzept begegnet.

Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass durch die genehmigte Trasse die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Stuttgart und Balingen entlang einer Landesentwicklungsachse gestärkt wird und die bestehenden Kapazitätsengpässe im Bereich zwischen Bodelshausen und Nehren abgebaut werden können.

Als nächster Schritt folgt die Auslage des Beschlusses sowie der Unterlagen Anfang Januar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geklagt werden. Die Klagefrist von einem Monat beginnt mit Abschluss der Auslage des Planfeststellungsbeschlusses. (eg)