KUSTERDINGEN. Der Grundsteuer-Hebesatz war in der Gemeinderatssitzung erneut Thema. In der vorherigen Sitzung war dieser Punkt vertragt worden. Die Härtengemeinde hatte auf den Reutlinger Richtwert gewartet (der GEA berichtete). Der Reutlinger Gemeinderat hatte sich nun für einen Hebesatz von 320 für die Grundsteuer B entschieden.
Differenz zu Reutlingen
Da Kusterdingen sich das Gewerbegebiet IG West mit Reutlingen teilt, haben sich beide Kommunen vor Jahren auf Folgendes geeinigt: Bei unterschiedlichen Hebesätzen muss immer auf Basis des höheren finanziell ausgeglichen werden. Das kann für das Gewerbegebiet bedeuten: Kusterdingen muss, wenn die Gemeinde einen niedrigeren Hebesatz als Reutlingen festlegt, die Differenz zum Reutlinger Hebesatz an die Großstadt zahlen – obwohl die Härtengemeinde weniger Geld eingenommen hat.
»Die Steuersumme muss aufkommensneutral bleiben. Die Gemeinde soll nicht mehr und auch nicht weniger als in den Vorjahren einnehmen«, sagte Bürgermeister Jürgen Soltau.
Josef Göppert (Härtenliste) hatte sich mit dem Thema beschäftigt und auch schon in der letzten Sitzung seine Berechnungen vorgestellt. Nun stellte die Härtenliste einen Antrag, die Gewerbesteuer um 10 Punkte von 410 auf 420 zu erhöhen. Im Gegenzug soll statt der von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsteuer-Hebesatz B von 186, der Wert auf 180 festgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurde auf 140 festgelegt. (now)