REUTLINGEN. Nachdem im Landkreis Reutlingen wieder die Inzidenzstufe 2 erreicht ist, nehmen die Kreiskliniken Reutlingen an allen drei Standorten in Reutlingen, Münsingen und Bad Urach Anpassungen bei den Besuchsregelungen vor. Das teilten die Kliniken nun mit.
Für alle Besucher gilt jetzt wieder die Nachweispflicht bei der 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Ein Antigen-Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 72 Stunden gültig. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Tests vor Ort angeboten.
Patientenbesuche sind weiterhin zwischen 16 und 18 Uhr möglich. Besucher, Begleitpersonen oder sonstige Personen wie Rettungskräfte oder Dienstleister müssen eine mitgebrachte FFP2-Maske tragen, dürfen keine Krankheitssymptome wie Fieber, Schnupfen oder Husten haben. Die bestehenden Ausnahmeregelungen gelten weiterhin. Weitere Infos gibt es online. (eg)