Logo
Aktuell Tierschutz

Nach Tod eines Wellensittichs in Reutlingen: Belohnung für Hinweise ausgesetzt

REUTLINGEN. Nachdem ein an einer Reutlinger Bushaltestelle ausgesetzter Wellensittich auf dem Weg zum Tierarzt gestorben ist, hat sich die Tierschutzorganisation Peta eingeschaltet. Um den Fall aufzuklären, setzt Peta nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen, heißt es in einer Pressemitteilung. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder beim Tierheim, der Polizei oder telefonisch unter 07118605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

An einer Bushaltestelle in der Reutlinger Römerschanze wurde ein ausgesetzter Wellensittich gefunden - verpackt in einer Plastik-Erdbeerschale mit winzig kleinen Löchern, unterlegt mit einem Karton-Einmachglasdeckel, in dem vermutlich einmal Wasser gewesen ist. Ein Zeuge hatte das Reutlinger Tierheim alarmiert, das den geschwächten Vogel in Obhut nahm. Auf dem Weg zum Tierarzt ist das Tier dann allerdings kollabiert und gestorben.

Peta will helfen, den Fall aufzuklären

»Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Wellensittich in so einem schlechten gesundheitlichen Zustand einfach in der Hitze zurückgelassen und damit seinen Tod in Kauf genommen hat«, wird Peter Höffken, Fachreferent bei Peta, in einer Mitteilung zitiert. »Der herzlose Halter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Von der Politik fordern wir Maßnahmen gegen den ausufernden Handel mit Tieren. Unter anderem sollten angehende Tierhalter vorab einen Fachkundenachweis ablegen müssen. Das würde Spontankäufe und das Aussetzen von Tieren eindämmen.«

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen. (pm)