BERLIN. Die Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen sorgt weiter für Diskussionen in den Bundesländern. In den Landesregierungen herrscht große Uneinigkeit in der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Feststellung von Hotspots derzeit erfüllt sind oder nicht.
So hat Mecklenburg-Vorpommern bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt. Hamburg hat dasselbe vor, obwohl der Stadtstaat die bundesweit niedrigste Inzidenz hat.
Andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen hingegen sehen im Moment trotz Rekorden bei den Corona-Neuinfektionen keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung, obwohl sie eine Beibehaltung der Maßnahmen begrüßen würden. Wieder andere sind gegen eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den 16 Bundesländern ergeben.
»Die Länder sind im Wesentlichen zur Untätigkeit verdammt«, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) der dpa in Hannover. »Vorsorge ist nicht mehr möglich. Ich halte das für falsch.« Fünf weitere Länder - Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland - forderten den Bund auf, offene Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung schnell zu klären. Dazu wurde eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die am Montag stattfinden soll. Die bisherigen Kriterien für die Ausweisung eines Corona-Hotspots seien nicht rechtssicher und unklar.
Lauterbach appelliert an Länder
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Länder aufgerufen, die verbliebenen Möglichkeiten zur Corona-Eindämmung zu nutzen, auch die Hotspot-Regelung. Eine dafür festzustellende Überlastung des Gesundheitswesens könne an konkreten Kriterien bemessen werden - etwa wenn planbare Operationen verschoben oder Patienten verlegt werden müssten, sagte der SPD-Politiker. Bundesweite Regeln seien nicht mehr möglich, da nicht in ganz Deutschland eine Überlastung des Gesundheitssystems bestehe.
Schon der Beschluss der Bundesregierung, die meisten Corona-Regeln aufzuheben, war in den Ländern auf breiten Protest gestoßen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April können sie weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln nur noch verhängen, wenn das Landesparlament für Hotspots eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte, wann dies greifen soll, gibt es nicht. Lauterbach kündigte an, bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag solle mit den Ländern darüber gesprochen werden, die Hotspot-Regelung gangbar zu machen.
Die stellvertretende Vorsitzendes des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, warnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe: »Die Pandemiebekämpfung darf nach dem 2. April nicht zu einem unüberschaubaren Flickenteppich führen.« Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagte dem Portal »t-online«, leider sei der Instrumentenkasten im Infektionsschutzgesetz beschnitten worden. »In Anbetracht der nach wie vor ansteigenden Infektionszahlen ist die Regelung zu den Hotspots zu umständlich.« Er fordert mehr Entscheidungsfreiheit für die Landkreise.
HOTSPOTS GEPLANT
In Mecklenburg-Vorpommern gilt das gesamte Bundesland bis zum 27. April als Hotspot. Das hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und Linke sowie der Grünen beschlossen. Konkret bleiben das Abstandsgebot, die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bestehen. In Hamburg plant die rot-grüne Koalition ebenfalls, die ganze Stadt zu einem Hotspot zu erklären und so eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, auch im Einzelhandel, für zunächst vier Wochen zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen soll die Bürgerschaft kommende Woche beschließen. Auch CDU und Linke sind für eine Beibehaltung der Maskenpflicht.
ENTSCHEIDUNG OFFEN
In Bayern und Brandenburg wollen die Regierungen am Dienstag darüber beraten, wie es über den 2. April hinaus mit den Corona-Regeln weitergeht. Die bayerische Staatsregierung forderte bereits eine Klarstellung vom Bund, um die Hotspot-Regelung gegebenenfalls rechtssicher anwenden zu können. Aus HESSEN heißt es, die Vorgaben für die Feststellung von Hotspots seien so hoch, dass sie nach Einschätzung der Landesregierung faktisch ins Leere laufen. Die derzeitige Lage lasse eine rechtssichere Regelung nicht erkennen. Auch in Rheinland-Pfalz und Schlewswig-Holstein stehen Beratungen dazu noch aus. Die Kieler Regierung will dabei auch eine erneute Anhörung des eigenen Expertenrats berücksichtigen. In Thüringen würde die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die Maßnahmen gerne verlängern. Die CDU machte aber zuletzt klar, dass sie Hotspot-Regeln weder für das Bundesland noch für einzelne Landkreise mittragen wolle. Eine Mehrheit im Landtag für die Verlängerung ist daher unwahrscheinlich.
HOTSPOTS DERZEIT NICHT GEPLANT
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben die Landtage Anträge, das ganze Land zum Hotspot zu erklären, bereits abgelehnt. Die grün-schwarze Koalition in Stuttgart hält das Ende der Maßnahmen zwar für einen Fehler. Jedoch sehen Grüne und CDU keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung von Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Ähnlich argumentiert die Regierung in Niedersachsen »Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen«, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Derzeit sehe man diese Chance jedoch nicht. Im schwarz-rot-gelb regierten Sachsen-Anhalt lehnen CDU und FDP eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen ab. In Sachsen hat sich die Regierung darauf verständigt, dass es von Anfang April an bei Basisschutzmaßnahmen bleiben soll. Auch in Berlin, Bremen und im Saarland stellt man sich auf ein Ende der meisten Schutzmaßnahmen ein - auch weil es derzeit kaum Möglichkeiten für eine Hotspot-Regelung gebe, wie ein Sprecher der Regierung in Saarbrücken sagte. (dpa)