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Trump scheitert mit Verleumdungsklage gegen Autorin

Nach einem Zivilverfahren spricht die Autorin E. Jean Carroll weiter davon, dass der Ex-US-Präsident sie vergewaltigt haben soll. Trump verklagt sie daraufhin wegen Verleumdung. Ein Bundesgericht weist das ab.

Donald Trump
Donald Trump sieht sich derzeit mit einer Reihe von rechtlichen Problemen konfrontiert. Foto: Artie Walker Jr./DPA
Donald Trump sieht sich derzeit mit einer Reihe von rechtlichen Problemen konfrontiert.
Foto: Artie Walker Jr./DPA

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Autorin E. Jean Carroll im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen gescheitert. Ein Bundesgericht wies die entsprechende Klage Trumps ab, wie aus einem am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Gerichtsdokument hervorgeht.

Die Autorin hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. In einem Zivilverfahren sah es eine Geschworenenjury im Mai als erwiesen an, dass Trump Carroll angriff und sexuell missbrauchte - den Vorwurf der Vergewaltigung sah die Jury allerdings nicht bestätigt. Trump wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen US-Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) verurteilt.

Nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Daraufhin verklagte der republikanische Präsidentschaftsbewerber die Autorin wegen Verleumdung.

Der Bundesrichter erklärte, die Jury habe es in dem Prozess vom Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die Autorin sexuell missbraucht habe. Das gelte etwa im Fall einer Penetration mit den Fingern. Auch wenn es sich dabei juristisch betrachtet nicht um eine Vergewaltigung im »engen, technischen Sinne« des New Yorker Strafrechts handele, so könne man außerhalb dieser engeren rechtlichen Definition, die die Geschworenen zu berücksichtigen hatten, von einer »Vergewaltigung« sprechen. Der Begriff werde im alltäglichen Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen verwendet und verstanden. Die Grundlagen für eine Verleumdungsklage seien damit nicht gegeben.

Trumps Team will Berufung einlegen

Trumps juristisches Team kritisierte die Entscheidung. »Wir sind mit der fehlerhaften Entscheidung nicht einverstanden und werden in Kürze Berufung einlegen«, zitierte CNN Trumps Anwältin, Alina Habba.

Der ehemalige US-Präsident sieht sich derzeit mit einer Reihe von rechtlichen Problemen konfrontiert, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Erst kürzlich wurde er im Zusammenhang mit Versuchen der Wahlbeeinflussung und der Attacke auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt.

© dpa-infocom, dpa:230808-99-766585/3