BERLIN. Im Ringen um eine Neuregelung für die Organspende hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer Aufgabe des Prinzips der Freiwilligkeit gewarnt.
Bei der sogenannten Widerspruchsregelung könne von Spende keine Rede mehr sein, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine Gruppe von Abgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach haben in Berlin eindringlich für die doppelte Widerspruchslösung geworben.
Die bisherige Entscheidungslösung, nach der sich potenzielle Organspender aktiv dafür entscheiden müssen, habe nicht ausreichend gefruchtet, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. Jeder könne zu einem Patienten werden, der auf ein Organ warte. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte: »Es sterben jedes Jahr um 2000 Menschen auf der Warteliste.«
Der von der Gruppe vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass sich grundsätzlich jeder ab 16 Jahren entscheiden soll, ob er zur Organspende im Fall des eigenen Hirntods bereit ist. Eine umfassende Informationskampagne soll der Entscheidung vorausgehen. Diese soll jederzeit revidiert werden können. Widerspricht man nicht oder trifft keine Entscheidung, soll man als Spender registriert werden. Vor einer Organentnahme soll der Arzt zusätzlich den nächsten Angehörigen fragen müssen, ob diesem ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist.
»Es wird niemand zu irgendetwas gezwungen«, sagte der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sprach von einem »solidarischen Akt« gegenüber den Mitmenschen. Vollzogen werde dieser erst in der Sterbephase - »während des Ablebens«. In 20 von 28 EU-Staaten gelte bereits eine Widerspruchslösung, betonte Spahn.
Der Bundestag soll ohne Fraktionszwang über eine Reform entscheiden. Eine Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock will, dass die Bürger Erklärungen zur Organspende beim Abholen eines Ausweises abgeben können. (dpa)