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Aktuell Pandemie

Ringen um weitere Corona-Maßnahmen - Bundestag soll beraten

Im Kampf gegen die hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder schon eine Reihe schärferer Auflagen vor allem für Ungeimpfte beschlossen. Die nächsten Schritte sind aber in Sicht - auch im Parlament.

Impfpflicht
Eine Frau bekommt in der Praxis ihrer Hausärztin ihre Booster-Impfung. (Archivbild). Foto: Kumm/dpa
Eine Frau bekommt in der Praxis ihrer Hausärztin ihre Booster-Impfung. (Archivbild).
Foto: Kumm/dpa

BERLIN. Das Ringen um zusätzliche Corona-Krisenmaßnahmen geht in dieser Woche rund um die geplante Wahl des künftigen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) im Bundestag weiter.

Die Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP wollen die vorgesehene Impfpflicht für Personal in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken durchs Parlament bringen, die voraussichtlich ab Mitte März 2022 greifen soll. Ein der Deutschen Presse-Agentur vorliegender Entwurf sieht unter anderem auch Impfberechtigungen für Apotheker und Zahnärzte sowie Präzisierungen möglicher härterer Beschränkungen in regionalen Corona-Brennpunkten vor. Auch aus den Ländern kommen Vorschläge.

Weil wirbt für Kontaktbeschränkungen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warb erneut für Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte in der Zeit nach den Feiertagen. »Klar ist, dass es über Weihnachten zahlreiche Familienkontakte geben wird. Die werden nach aller Erfahrung auch wieder für eine Reihe von Ansteckungen sorgen«, sagte er der »Welt«.

Es sei also eine Überlegung wert, »ob man die damit verbundene Infektionsdynamik nicht durch eine begrenzte Auszeit abmildern sollte.« Am Donnerstag steht die nächste Ministerpräsidentenkonferenz an. Im Anschluss folgt voraussichtlich eine Besprechung mit Scholz, der sich am Mittwoch im Bundestag zum Kanzler wählen lassen will.

Im Parlament sollen mit zwei Extra-Sitzungen am Dienstag und Freitag weitere Regelungen beraten und beschlossen werden, wie es aus Kreisen der Ampel-Fraktionen hieß. SPD, FDP und Grüne wollen einen Entwurf einbringen, über den dann weiter beraten werden soll. Ein Überblick:

Spezial-Impfpflicht

In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es »nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken«, heißt es im Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März 2022 Nachweise als vollständig Geimpfte oder Genesene bei der Leitung vorlegen müssen - oder Arzt-Bescheinigungen, dass man nicht geimpft werden kann. Wer ab 16. März neu anfängt, muss einen Nachweis haben. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen und Rettungsdiensten.

Mehr Impfungen

Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine vorherige ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Schärfere regionale Maßnahmen I

Bei sehr kritischer Lage können die Länder - nach einem Parlamentsbeschluss - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz aber ausgeschlossen.

Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders Sportveranstaltungen mit größerem Publikum. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa von Gastronomieeinrichtungen und Verbote von Kongressen möglich sind - aber Fitnesscenter und Schwimmhallen nicht geschlossen werden dürfen.

Schärfere regionale Maßnahmen II

Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der »epidemische Lage von nationaler Tragweite« am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

Testpflichten

Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Patienten und »Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten« nicht als Besucher gelten - also Eltern beim Kinderarzt oder Assistenzkräfte bei Menschen mit Behinderungen. In einigen Ländern hatte es darüber Verwirrung und Kritik gegeben.

Kliniken

Geregelt werden sollen Ausgleichszahlungen an Kliniken etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung. (dpa)