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Polizei setzt Wasserwerfer bei Corona-Protest in Berlin ein

Während der Bundestag über die Reform des Infektionsschutzgesetzes debattiert, fahren draußen in Sichtweite des Parlaments Wasserwerfer auf. Tausende Demonstranten versammeln sich am Brandenburger Tor.

Demonstration gegen Corona-Einschränkungen
Die Polizei setzt bei einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung am Brandenburger Tor unweit des Reichstagsgebäudes (hinten) Wasserwerfer ein. Foto: Christoph Soeder/dpa
Die Polizei setzt bei einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung am Brandenburger Tor unweit des Reichstagsgebäudes (hinten) Wasserwerfer ein. Foto: Christoph Soeder/dpa

BERLIN. Vertreter der Regierungsparteien haben am Mittwoch im Bundestag die Reform des Infektionsschutzgesetzes verteidigt.

Die Oppositionsparteien kritisierten in der Debatte Fehler im Gesetz. Die AfD scheiterte mit dem Versuch, die Reform ganz zu verschieben. In der Nähe des Parlaments versammelten sich nach Polizeiangaben unterdessen Tausende Gegner der staatlichen Corona-Politik. Es kam zum Einsatz von Wasserwerfern.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte in der Debatte die Corona-Beschränkungen und warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust, sagte der CDU-Politiker. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. »Genau das Gegenteil ist der Fall«, sagte sie.

Zum Auftakt der Debatte hatte die AfD zunächst versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte, die Koalition habe den Antrag in den Ausschüssen durchgepeitscht, ohne dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Prüfung und Debatte geblieben sei. »Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab«, sagte er zudem.

Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Das Verfahren sei vollkommen geordnet und das Parlament »massiv beteiligt« gewesen, sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer. Das Gesetz werde das Parlament in der Corona-Pandemie stärken. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der AfD vor, sie habe keine Alternativen, sie wolle nur Krawall machen. Sein SPD-Kollege Carsten Schneider sagte, die AfD spiele mit dem Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. »Sie diskreditieren nicht nur unsere Demokratie, sondern sie machen sie verächtlich«, betonte er.

Redner von FDP, Grünen und Linkspartei kritisierten die Reform des Infektionsschutzgesetzes dennoch. Die geplanten Neuregelungen gäben den Regierungen keine Leitplanken vor, sondern stellten ihnen »einen Freifahrtschein« aus, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte.

Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von »notwendigen Schutzmaßnahmen« die Rede, die die »zuständige Behörde« treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird nun ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet.

Dazu zählen: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Im wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten. Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen.

Vorgeschrieben wird aber auch, dass die Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind. Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

In Sichtweite des Bundestages am Brandenburger Tor protestierten nach Polizeiangaben während der Bundestagsdebatte rund 5000 bis 10 000 Gegner der staatlichen Corona-Politik, das Bundesinnenministerium hatte Kundgebungen direkt am Bundestag und am Bundesrat im sogenannten befriedeten Bezirk nicht zugelassen. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein, dpa-Reporter berichteten zudem von Rangeleien und dem Einsatz von Tränengas. Nach Polizeiangaben gab es zuvor Verstöße gegen die Maskenpflicht. Ein Sprecher verwies auf eine Auflösungsaufforderung der Versammlung durch die Beamten, wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. (dpa)

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