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Polizei reagiert zunehmend auf »Ungeimpft«-Sterne

Bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik reagiert die Polizei nun zunehmend, wenn sie bei Teilnehmerinnen oder Teilnehmern einen »Ungeimpft«-Stern sieht. In mehreren Ländern gibt es bereits Verfahren.

Demonstration gegen die Corona-Politik
Gegner und Gegnerinnen der Coronapolitik demonstrieren. Die Polizei geht nun immer öfter gegen das Tragen eines »Ungeimpft«-Sterns auf Demonstrationen vor. Foto: Felix Kästle
Gegner und Gegnerinnen der Coronapolitik demonstrieren. Die Polizei geht nun immer öfter gegen das Tragen eines »Ungeimpft«-Sterns auf Demonstrationen vor.
Foto: Felix Kästle

Die Polizei schreitet inzwischen vielerorts ein, wenn Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Corona-Protesten den sogenannten Judenstern mit der Aufschrift »Ungeimpft« tragen.

Das hat eine Umfrage des Mediendienstes Integration in den Bundesländern ergeben, deren Ergebnisse in Berlin veröffentlicht wurden. Zudem werde bei einem Zeigen dieses Symbols mittlerweile in fast allen Bundesländern mindestens von einem Anfangsverdacht der Holocaust-Verharmlosung ausgegangen, stellte der Mediendienst bei seiner Recherche fest.

In Baden-Württemberg gibt es demnach bereits vier Strafbefehle von Amtsgerichten zum öffentlichen Tragen des »Ungeimpft«-Sterns und zum Verbreiten des Ausdrucks »Impfung macht frei«. Den zynischen Schriftzug »Arbeit macht frei« hatten die Nationalsozialisten einst an den Toren mehrerer Konzentrationslager angebracht. Bundesweit laufen den Angaben zufolge bereits mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren, weil Gegner und Gegnerinnen der Corona-Maßnahmen im Internet oder bei Kundgebungen Symbole verwendet haben, die aus der Zeit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten stammen.

Allein in Brandenburg sind demnach aktuell fünf Verfahren anhängig, in Hamburg drei. In Sachsen wurden den Angaben zufolge zwischen Juni und Dezember 2021 drei Ermittlungsverfahren wegen »Ungeimpft«-Sternen eingeleitet. In einigen Verfahren gab es bereits Gerichtsurteile.

Der Judenstern für Juden wurde im September 1941 verpflichtend. Er musste auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks getragen werden und diente dazu, Einschränkungen und die Bewegungsfreiheit von Juden zu kontrollieren. (dpa)