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Ministerien mit Bedenken gegen 3G-Regel in Zügen

Geimpft, getestet oder genesen: In einigen europäischen Ländern müssen Menschen einen Nachweis darüber vorzeigen, wenn sie mit einem Fernzug fahren. In Deutschland wird diese Regel wohl nicht kommen.

Fernzüge
Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in einem ICE. Die 3G-Regel wird wohl nicht kommen. Foto: Sven Hoppe/dpa
Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in einem ICE. Die 3G-Regel wird wohl nicht kommen. Foto: Sven Hoppe/dpa

BERLIN. Mehrere Bundesministerien haben Bedenken gegen eine Einführung der 3G-Regel zum Schutz vor Corona-Ansteckungen in Fernzügen deutlich gemacht.

Eine Durchsetzung wäre »praktisch nicht durchführbar«, heißt es in einem Papier des Verkehrs-, Gesundheits- sowie Innenministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag. Eine 3G-Regelung, die offensichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden könne, liefe »ins Leere«.

Die Bundesregierung hatte mitgeteilt, 3G-Vorgaben auch für den Fernverkehr mit ICE und Intercity zu prüfen - dies bedeutet Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete mit entsprechendem Nachweis. Dies gilt bereits für bestimmte Innenräume.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Sonntagabend beim Fernsehsender Bild zur 3G-Regel in Zügen: »Ich sehe es nicht kommen.« Dies sei das Ergebnis einer Prüfung durch die Fachressorts. Allerdings betonte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) am Sonntagabend im TV-Triell von RTL  und ntv mit Blick auf die Prüfung in der Regierung: »Der Wunsch von mir und der Kanzlerin ist, dass es klappen soll.«

Im Papier der Ministerien heißt es, Wesensmerkmal des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs in Deutschland sei der offene Zugang. Fahrgäste würden nicht beim Einstieg kontrolliert und müssten sich nirgendwo registrieren oder einen festen Sitzplatz reservieren. »Eine Kontrolle beim Einstieg ist aufgrund der kurzen Haltezeiten ausgeschlossen.« Auch während der Fahrt finde weder im Fern- noch im Nahverkehr eine vollständige Kontrolle von Tickets statt.

»Selbst wenn punktuelle Kontrollen durchgeführt werden würden, könnte Verstößen gegen eine 3G-Regelung nur mit Unterstützung der Bundespolizei und/oder des Sicherheitspersonals der Bahnen begegnet werden. Die Sanktion kann nur ein Beförderungsverbot/-ausschluss sein, die an der nächsten Haltestelle durchgesetzt werden müsste.«

Die Arbeitnehmervertreter im Eisenbahnbereich hätten wiederholt deutlich gemacht, dass sie die Wahrnehmung zusätzlicher Kontrollpflichten zur Durchsetzung pandemiebedingter Schutzmaßnahmen ablehnen. Demzufolge käme es zwingend auf den Vollzug durch Bundespolizei und Sicherheitspersonal an, der bundesweit flächendeckend nicht gewährleistet werden könne, heißt es.

Außerdem heißt es in dem Papier, auch aufgrund der bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr seien mehrere wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass weder das Zugpersonal noch die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt seien. (dpa)