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Mietern soll in Krise nicht gekündigt werden dürfen

Das Corona-Krisenmanagement der Politik kennt kein Wochenende. Zahlreiche Hilfen sind in Vorbereitung. Derweil sorgt der Flickenteppich von Länder-Vorsorgemaßnahmen für Verdruss.

Hilfen für Mieter
In der Bundesregierung werden bereits Hilfen für Mieter erwogen, die wegen der Corona-Krise ihre Wohnungsmiete nicht mehr zahlen können. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
In der Bundesregierung werden bereits Hilfen für Mieter erwogen, die wegen der Corona-Krise ihre Wohnungsmiete nicht mehr zahlen können. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

BERLIN. Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.

In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um ein Jahr angelegt. »Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern.«

Ausgesetzt werden solle die Insolvenzantragspflicht - »es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit«.

Hauptversammlungen von Unternehmen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden.

Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise will das Bundeskabinett am Montag auch Hilfen für Deutschlands Krankenhäuser im Umfang von zunächst drei Milliarden Euro auf den Weg bringen. Details sind noch offen. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte an diesem Samstag vorliegen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte für Montag eine Gesetzesänderung an, Familien mit kleinen Einkommen den Zugang zum Kinderzuschlag zu erleichtern. Derzeit hätten schon zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf den »KiZ«, der bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich bedeuten könne, erläuterte Giffey in der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Samstag). »Für Eltern, die jetzt akut Einkommenseinbußen haben, planen wir die Möglichkeit, ebenfalls Ansprüche geltend zu machen«, sagte die SPD-Politikerin. (dpa)