Die Zahl der gegen Flüchtlingsunterkünfte gerichteten politisch motivierten Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffe hat seit Anfang vergangenen Jahres kontinuierlich zugenommen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, lagen bis Mitte Juli für das erste Halbjahr dieses Jahres Erkenntnisse zu insgesamt 80 politisch motivierten Straftaten vor, bei denen die Unterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war.
Davon waren 74 Straftaten mutmaßlich rechten Tatverdächtigen zuzuordnen, zwei Delikte entfielen auf den Phänomenbereich »ausländische Ideologie«. In einem Fall ordnete die Polizei die Straftat dem Bereich »religiöse Ideologie« zu. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres hatte die Polizei 52 politisch motivierte Straftaten gezählt, die sich gegen Flüchtlingsunterkünfte richteten. Im zweiten Halbjahr 2022 waren es 71 Straftaten.
»Verbale Angriffe auf das Recht auf Asyl«
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ausführt, wurden bei den im zweiten Quartal 2023 verübten Straftaten gegen Asylbewerber, Flüchtlinge und Unterkünfte insgesamt 39 Personen verletzt, darunter vier Kinder.
»Es ist alarmierend, dass Menschen, die hier Schutz suchen, so häufig Gewalt, Anfeindungen und Ausgrenzung erfahren«, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Sie warf AfD, CDU und CSU vor, mit »verbalen Angriffen auf das Recht auf Asyl« den Boden für »rassistische Mobilisierungen« gegen Geflüchtete zu bereiten.
Auch dürfe man nicht vergessen, »dass SPD und Grüne mit ihrer Zustimmung zur Reform des Europäischen Asylsystems selbst für die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in der EU gestimmt haben«.
Krisenverordnung vorerst gescheitert
Im Juni waren Teile der geplanten Reform von den Innenministern auf den Weg gebracht worden. Neben einer Pflicht zur Solidarität in Notsituationen sehen sie Ergänzungen und Verschärfungen der Regeln vor, um illegale Migration zu begrenzen.
So sollen etwa Asylanträge von Migranten aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden. Gespräche über einen Entwurf für eine sogenannte Krisenverordnung, die aus Sicht einiger Mitgliedstaaten ebenfalls Teil des Reformpakets werden sollte, waren im Juli vorerst gescheitert - unter anderem wegen Bedenken der Bundesregierung.
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