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Lehrerverband gegen Lockerungen bei Maskenpflicht in Schulen

In mehreren Bundesländern enden am Freitag Corona-Beschränkungen, im Saarland auch die Maskenpflicht an Schulen. Der Lehrerverband warnt vor diesem Schritt.

BERLIN. Der Deutsche Lehrerverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lehnen Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen in mehreren Bundesländern ab.

»Der Verzicht auf Testungen und die zu frühe Abschaffung der Maskenpflicht sowie die zu starke Reduzierung von Quarantänemaßnahmen erhöht die Gefahr, dass die Schule zur Black Box wird, was eine Kontrolle von Infektionen nicht mehr zulässt«, sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Die GEW-Vorsitzende Maike Finnern betonte im RND, eine Maskenpflicht bleibe als »Teil des Maßnahmenbündels abhängig vom Infektionsgeschehen sinnvoll«.

RKI erwartet Anstieg der Infektionszahlen

Mehrere Länder hatten Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen angekündigt oder bereits umgesetzt. Am Freitag fallen in mehreren Bundesländern zudem weitere Beschränkungen weg. Das Robert Koch-Institut (RKI) erwartet für Herbst und Winter derweil wieder einen Anstieg der Infektionszahlen. Als Gründe wurden insbesondere eine »noch immer große Zahl« ungeimpfter Menschen und die Zunahme von Kontakten in Innenräumen angeführt.

Aus Sicht von Lehrerverbandschef Meidinger sind die Schulen für die kältere Jahreszeit besser vorbereitet als vor einem Jahr. Meidinger geht »nach jetzigem Stand« auch nicht von kompletten oder teilweisen Schulschließungen mit damit verbundenem Distanz- und Wechselunterricht aus. Zwar seien die Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen recht hoch. Es wachse durch die allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission aber auch schnell die Impfquote bei Schülern über zwölf Jahren.

Maskenpflicht in Schulen soll in Bayern wegfallen

In Bayern soll die Pflicht ab nächster Woche im Unterricht wegfallen. Auch in Baden-Württemberg wird ein solcher Schritt erwogen. In Berliner Schulen wird ab Montag die Maskenpflicht bis zur einschließlich sechsten Klasse aufgehoben. In Brandenburg ist das bereits der Fall. Nordrhein-Westfalen will in der nächsten Woche entscheiden, wie es mit dem Thema nach den Herbstferien weitergeht. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht hatte diese Lockerungen begrüßt.

Im Saarland muss ab diesem Freitag in Schulen generell keine Maske mehr getragen werden. In dem Land ist ab Freitag zudem Tanzen in Clubs wieder möglich. Nach einer neuen Corona-Verordnung fallen praktisch alle Einschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete in dem Bundesland weg. Sie müssen auch in geschlossenen Räumen keine Maske mehr tragen, wenn die 3G-Regel angewandt wird. Der Mindestabstand ist nur noch eine Empfehlung.

Auch in Clubs und Diskotheken in Bayern darf ab diesem Wochenende nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause wieder gefeiert werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt dann eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen nicht aus.

Keine Maskenpflicht im Freien in NRW

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Freitag keine Maskenpflicht im Freien mehr. In Fußballstadien, bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen ist wieder mehr Publikum zugelassen. Stehplätze dürfen allerdings nur zur Hälfte belegt werden und nur dann, wenn auf Gängen eine medizinische Schutzmaske getragen wird.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnte: »Immer noch sind 30 Prozent der Unter-60-Jährigen nicht geimpft. Wir unterschätzen diese enorme Zahl. Sie ist zu hoch, um einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern«, sagte Lauterbach dem »Kölner Stadt-Anzeiger« (Freitag). »Das Virus wird sich weiter ausbreiten in der kalten Jahreszeit, in der sich das Leben wieder in geschlossene Räume verlagert.«

Ausweitung der 3G-Regel wird gefordert

Die Vorsitzende der deutschen Amtsärzte fordert mit Blick auf den Herbst eine Ausweitung der 3G-Regel sowie Informationspflichten in der Berufswelt. Notwendig sei »3G flächendeckend für alle Bereiche mit Kundenkontakt, auch für die Arbeitswelt - entweder als Auskunftspflicht für Beschäftigte oder als Informationsrecht für Arbeitgeber«, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Sie führte aus, es helfe wenig, wenn zum Beispiel Restaurantgäste eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweisen müssten, »aber der Arbeitgeber sein Gaststättenpersonal nicht danach fragen darf«. Dies könne dazu führen, »dass infizierte Servicekräfte von Gast zu Gast gehen und den Erreger weitertragen. Hier stimmt das System nicht.« (dpa)