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Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Weltzeituhr verurteilt

Erst trifft es das Brandenburger Tor, dann die Weltzeituhr. Für ihren Protest haben Klimaaktivisten auch Berliner Wahrzeichen beschmiert. Nun urteilt ein Gericht: Die Aktivisten müssen zahlen.

Prozess nach Klimaprotest am Alexanderplatz
Klimaaktivisten hatten am 17. Oktober 2023 die Weltzeituhr in Berlin mit oranger Farbe besprüht (Archivbild). Foto: Paul Zinken/DPA
Klimaaktivisten hatten am 17. Oktober 2023 die Weltzeituhr in Berlin mit oranger Farbe besprüht (Archivbild).
Foto: Paul Zinken/DPA

Nach einer Farbattacke auf die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz sind vier Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 22- bis 28-Jährigen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Es blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mitglieder der Letzten Generation Bewährungsstrafen von sechs Monaten gefordert, für eine 24-Jährige eine Haftstrafe von neun Monaten. 

Die Angeklagten seien bereit, zur Durchsetzung ihrer Ziele Straftaten zu begehen, sagte Richterin Anke Ploner. Aber die Taten fielen nicht in den Bereich schwerster Straftaten, begründete sie ihr Urteil. Das beschmierte Denkmal sei nach zwei Tagen wieder gereinigt gewesen. Laut Urteil müssen die Klimaaktivisten jeweils Geldstrafen zahlen - 600 Euro (120 Tagessätze à 5 Euro) ergingen gegen einen 23-Jährigen, 1.800 Euro (180 zu je 10 Euro) erhielt die 24-Jährige, zu je 2.100 Euro (140 à 15 Euro) wurden zwei 22- und 28-jährige Frauen verurteilt. 

Beteiligung an Farbattacke gestanden

Die Mitglieder der Klimagruppe hatten vor Gericht zugegeben, am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht zu haben. Es handele sich um »friedlichen, zivilen Protest«. 

Durch den Vandalismus hätten sie die »größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit« erreichen wollen, hieß es in der Anklage. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen. Die Kosten für die Instandsetzung der bekannten Touristenattraktion sollten laut Anklage mindestens rund 16.000 Euro betragen haben. Im Prozess verständigte man sich auf eine Schadenssumme von 9.673 Euro.

Aktivistin an Störaktion am Flughafen beteiligt

Zu den Angeklagten gehörte die 24-jährige Lilli Gomez. Am Mittwoch beteiligte sie sich nach eigenen Angaben am Flughafen Köln/Bonn an einer Störaktion, die den Betrieb dort für etwa drei Stunden lahmlegte. »Ich werde mich auch in den nächsten Wochen an Protesten beteiligen. Auch wieder an Flughäfen«, sagte die 24-Jährige der Deutschen Presse-Agentur am Rande des Prozesses. Am Morgen wurde der Betrieb am Frankfurter Flughafen für Stunden mit einer Klebeaktion von Klimademonstranten auf den Landebahnen lahmgelegt.

Die Studentin ist nach eigenen Angaben mehrfach vorbestraft und rechnet mit weiteren Verfahren. Im aktuellen Verfahren sollte sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für neun Monate in Haft. Ihre Verteidigerin hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

© dpa-infocom, dpa:240725-930-184053/3