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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgerichtshof das Beherbungsverbot gekippt. Das Gericht sieht den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild

MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben.

Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am in Mannheim mitteilte. Es können aber Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen »Treiber« des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Unterdessen hebt Sachsen das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigt die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten. »Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben«, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten. (dpa)