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Gericht bestätigt Verbot der Dresdner »Querdenken«-Demo

In der ersten Runde haben die »Querdenker« ihre juristische Auseinandersetzung um eine Kundgebung in Dresden verloren. Nun soll es in der zweiten Instanz weitergehen.

»Querdenken«
Die für Samstag geplante »Querdenken«-Kundgebung in Dresden bleibt verboten. Hier Teilnehmer einer Querdenken-Demo in Berlin. (Symbolbild). Foto: Fabian Sommer/dpa
Die für Samstag geplante »Querdenken«-Kundgebung in Dresden bleibt verboten. Hier Teilnehmer einer Querdenken-Demo in Berlin. (Symbolbild). Foto: Fabian Sommer/dpa

DRESDEN. Die für Samstag geplante »Querdenken«-Kundgebung in Dresden bleibt verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag (Az. 6 L 938/20). Der Veranstalter will nach eigenen Angaben nun das Oberverwaltungsgericht Bautzen anrufen.

Die Stadt Dresden sieht mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtet einen Massenauflauf. Zur Begründung führte die Behörde aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der »Querdenker« weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden.

Gegen das Verbot hatte der Anmelder der Kundgebung am Vormittag einen Eilantrag eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten werde. Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung.

Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt. In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde.

Die Richter folgten der Argumentation der Stadt Dresden. Deren Prognose, dass es bei der Durchführung der angemeldeten Versammlung zu einer erheblichen Infektionsgefahr für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten kommen würde, sei »nicht zu beanstanden«, hieß es. Die Durchführung einer Versammlung mit 4000 Teilnehmern und der zu erwartende Ablauf würden ein »unkalkulierbares und nicht zu kontrollierendes Risiko« für die körperlichen Unversehrtheit von Beteiligten und Unbeteiligten darstellen. Die Kammer sehe Ähnlichkeiten zu Versammlungen, bei denen es zu teils massiven Verstößen gegen Abstands- und Hygienemaßnahmen gekommen sei.

Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit der Teilnahme zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es. (dpa)