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Erstes Familienfoto mit Julian Assange seit seiner Heimkehr

Seit knapp vier Wochen ist Julian Assange ein freier Mann und mit Frau und Söhnen in Australien vereint. Jetzt gibt es ein erstes Foto vom Familienglück.

Nach der Freilassung von Wikileaks-Gründer Assange
Zum ersten Mal erlebt Julian Assange seine Familie in Freiheit. Foto: Wikileaks/DPA
Zum ersten Mal erlebt Julian Assange seine Familie in Freiheit.
Foto: Wikileaks/DPA

Knapp einen Monat nach der Freilassung und Heimkehr von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat seine Ehefrau erstmals ein Foto der Familie in sozialen Netzwerken gepostet. Das Bild zeigt das Paar und seine beiden Kinder lachend und entspannt an einem Strand. Assange trägt einen typisch australischen Hut und hält seine Frau im Arm. »Family photo!«, schrieb Stella Assange dazu. 

Der Wikileaks-Gründer war Ende Juni nach 14 Jahren juristischen Tauziehens überraschend freigekommen und nach Australien zurückgekehrt. Ein US-Gericht auf der Marianen-Insel Saipan - einem US-Außengebiet im Westpazifik - hatte zuvor einen Deal zwischen dem Australier und der amerikanischen Justiz im Zusammenhang mit Spionagevorwürfen abgesegnet.

Bitte um Respekt vor der Privatsphäre

Assange hatte seine Frau bis zur Ankunft in Canberra noch nie in Freiheit getroffen. Die Beziehung der beiden begann erst während seiner Zeit in der ecuadorianischen Botschaft, wo er sich sieben Jahre verschanzt hatte. 2019 wurde er dort festgenommen, die USA forderten seine Auslieferung. 2022 heiratete das Paar im Belmarsh-Gefängnis in London. 

Stella Assange hatte sich nach der Heimkehr ihres Mannes nach jahrelanger Haft in einer winzigen Zelle besorgt über dessen Gesundheitszustand geäußert. Sie bat darum, der Familie Zeit zu geben und ihre Privatsphäre zu respektieren. Bis heute hat sich Assange noch nicht öffentlich geäußert.

Von 2010 an hatte Wikileaks geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan der Whistleblowerin Chelsea Manning veröffentlicht. Die USA werfen Assange auch vor, damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

 

© dpa-infocom, dpa:240722-930-181213/1