BERLIN. Nach wochenlangen Beschränkungen haben Deutschland, Österreich und die Schweiz die Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr gelockert.
Seit Mitternacht ist die Einreise in beide Richtungen wieder möglich, wenn man seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin kurzfristig mitteilte. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Mit Beginn des Samstags ist auch die Grenze zu Luxemburg nach zwei Monaten wieder geöffnet. Zuvor waren die Absperrungen an den Grenzübergängen abgebaut worden. Nach Angaben der Bundespolizei in Trier waren insgesamt gut ein Dutzend Übergänge in Rheinland-Pfalz an der deutsch-luxemburgischen Grenze gesperrt gewesen - der Verkehr war über überwachte Übergänge gelenkt worden. Die Kontrollen und Sperrungen hatten in der Region heftige Kritik ausgelöst. Vor allem traf es Berufspendler, die Staus und Umwege in Kauf nehmen mussten. Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn äußerte sich erleichtert. »Es ist Zeit, dass es vorüber ist«, sagte er der dpa.
Das Bundesinnenministerium erklärte, die Lockerungen an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz seien möglich dank der positiven Entwicklung bei der Eindämmung des Coronavirus. »Die Grenzkontrollbehörden sind entsprechend informiert.«
Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter »bundespolizei.de« heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden.
Um den Fluss des Waren- und Personenverkehrs weiter zu verbessern, haben die drei Staaten der Mitteilung zufolge auch vereinbart, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollen dort eng abzustimmen.
Wer in Österreich zur Pflege oder Nutzung von Liegenschaften einreist, muss dort einen bis auf weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Zudem brauchen Liegenschaftsbesitzer nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist.
Sofern die Entwicklung der Corona-Krise es zulässt, sollen laut Bundesinnenministerium zudem sämtliche Reisebeschränkungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz, und Frankreich auf Grundlage einer Absprache der Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben werden. An der Grenze zu Italien bleiben alle Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres in Kraft.
Die Bundespolizei lockert überdies die strengen Regeln für einreisende Ausländer an den deutschen Landgrenzen. Ab Samstag dürfen Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte besuchen, wie die Beamten mitteilten. Wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern gelten nun als triftige Gründe, um nach Deutschland einreisen zu können. Erlaubt wird auch die Einreise für ein Studium oder eine Berufsausbildung, ebenso wenn jemand nach seiner Eigentums- oder Mietwohnung schauen will.
Die Lockerungen beziehen sich laut Bundespolizei nur auf die Landbinnengrenzen. Für die Luftgrenzen zu Italien und Spanien blieben die Regeln unverändert. Auch Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind demnach weiter nicht gestattet. Die Bundespolizei kündigte an, an den Grenzen zu Frankreich, zur Schweiz, Österreich, Italien sowie zu Spanien weiterhin temporäre Grenzkontrollen durchzuführen. Ab Samstag könne die Grenze an jedem Übergang und nicht mehr nur an dafür zugelassenen Orten überschritten werden.
Seit Wochen darf nur nach Deutschland einreisen, wer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Das sind beispielsweise Lastwagenfahrer, Angehörige medizinischer Berufe oder Berufspendler aus der Grenzregion. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Kontrollen Mitte März angeordnet, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 in Deutschland zu verlangsamen. (dpa)