BERLIN. Im Kampf gegen Corona werden Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt. Spätestens vom 28. Dezember an soll bei privaten Treffen generell eine Obergrenze von zehn Personen gelten - auch für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Doch nicht alle Länder wollen mit der verstärkten Pandemiebekämpfung bis nach dem Weihnachtsfest warten. Die Regeln im Einzelnen:
Baden-Württemberg
Neue Vorschriften der Corona-Verordnung werden ab Montag gelten - also unmittelbar nach Weihnachten. Es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie. Sie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 01.00 Uhr. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
Bayern
Auch die Landesregierung Bayern setzt den Bund-Länder-Beschluss zum 28. Dezember um. Ab Dienstag dürfen sich dann nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen - dies gilt bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie. Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig zudem für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
Berlin
In der Hauptstadt gelten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wie vereinbart ab dem 28. Dezember. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs können wie Gaststätten auch weiter öffnen, allerdings wird das Tanzen untersagt.
Brandenburg
Höchstens zehn Menschen bei privaten Treffen - das gilt schon ab Montag für die Brandenburger, auch für Geimpfte und Genesene. Andere Verschärfungen bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot.
Bremen
Im kleinsten Bundesland sind seit Heiligabend Clubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort - ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen. Ab dem 28. Dezember werden wie in den anderen Bundesländern auch private Treffen für alle auf bis zu zehn Personen begrenzt.
Hamburg
In der Hansestadt traten alle Maßnahmen der Eindämmungsverordnung schon 24.12. in Kraft, inklusive der Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf zehn Personen. Außerdem gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23.00 Uhr. Nur in der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Kneipen bis 1.00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Zudem gibt es ein Tanzverbot, das faktisch der Schließung von Clubs und Diskotheken gleichkommt.
Hessen
In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gelten die noch strengeren Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts). Im privaten Bereich bleibt es in Hessen aber bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen. Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen von Dienstag an bei 250 Teilnehmern.
Mecklenburg-Vorpommern
Im Nordosten gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen schon seit Heiligabend. Clubs und Diskotheken sind schon seit Längerem geschlossen. Zum 27. Dezember müssen zudem Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen im ganzen Land schließen, weil die landeseigene Corona-Ampel seit mehreren Tagen auf Rot steht.
Niedersachsen
Die von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen greifen in Niedersachsen vom 27. Dezember an. Dann dürfen sich nur noch Gruppen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen treffen - Kinder nicht gerechnet. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Um Infektionen über die Feiertage zu vermeiden, hat das Land verfügt, dass bis zum 15. Januar für Gastronomie und andere öffentliche Bereiche die Auflagen der Warnstufe 3 gelten. Clubs mussten von Heiligabend an schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind verboten.
Nordrhein-Westfalen
Im Westen Deutschlands treten die Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen ebenfalls zum 28. Dezember in Kraft. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen gibt es hier nicht, Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für NRW übernommen. Zudem werden Maskenpflichten und 2G-plus-Regel für den Freizeitbereich ausgedehnt.
Rheinland-Pfalz
Leere Zuschauerränge sind in Rheinland-Pfalz bereits seit Donnerstag bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen vorgeschrieben. Ab Dienstag gelten dann auch die weitergehenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich.
Saarland
Im kleinsten Flächenland werden die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte ebenfalls zum 28. Dezember umgesetzt. Bereits zum Weihnachtsfest galt im Saarland die Regelung, dass Ungeimpfte oder Nicht-Genesene mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen dürfen. Bislang durfte höchstens eine Person aus einem weiteren Haushalt hinzukommen. Hochschulen müssen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können.
Sachsen
Der Freistaat hat seine Notfallverordnung angepasst. In Sachsen galten allerdings wegen hoher Infektionszahlen schon seit dem 19. November Kontaktbeschränkungen, wie sie andere Länder jetzt einführen. Am 28. Dezember treten einige Verschärfungen in Kraft, darunter eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.
Sachsen-Anhalt
Seit Donnerstag dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Weil der Landtag die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen. Für Geimpfte und Genesene bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) schloss allerdings nicht aus, in den kommenden Tagen noch einmal nachzusteuern.
Schleswig-Holstein
Trotz relativ niedriger Corona-Infektionszahlen sollen auch im Norden der Republik vom 28. Dezember an die in der Bund-Länder-Runde vereinbarten Kontaktbeschränkungen gelten. Geplant ist zudem eine erhebliche Reduzierung der möglichen Kapazitäten von Clubs und Diskotheken unter den bereits gültigen 2G-plus-Regeln, bei denen zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss.
Thüringen
Die Erfurter Landesregierung setzt die Bund-Länder-Beschlüsse zum 28. Dezember um. Bei den Kontaktbeschränkungen werden hier allerdings Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitgezählt. Clubs und Diskotheken sind in Thüringen schon länger geschlossen. Auch Volksfeste, Weihnachtsmärkte oder Messen sind untersagt. An den Thüringer Schulen wird es an den ersten beiden Tagen nach den Ferien (3./4.1.) keinen Unterricht geben. Bis zum 14. Januar soll dann Distanzunterricht stattfinden.
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