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Corona: In welchem Bundesland gilt was?

Ist es ein kaum zu überblickender Flickenteppich - oder sind es für die jeweilige Region angemessene Maßnahmen? Fest steht: Die Corona-Beschränkungen sind in den Ländern sehr unterschiedlich.

Coronavirus - Plastikmüll
Eine Maske liegt im Gras. Foto: Pleul/dpa
Eine Maske liegt im Gras.
Foto: Pleul/dpa

BERLIN. Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder dem Handel: In den Bundesländern gibt es mehr oder weniger strenge Zugangsregeln. Die Unterschiede sind groß - bis hin zur Frage etwa, wie alt ein Schnelltest sein darf, sofern ein solcher überhaupt reicht.

SACHSEN ist Vorreiter bei 2G. Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Wochenbeginn die Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht. Darüber wird heftig gemurrt, vor allem von Gastwirten.

In BERLIN gelten ab Montag umfangreiche 2G-Regeln, wie der Senat am Mittwoch beschloss. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben, ein negativer Test reicht dann nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, sowie geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Ausgenommen davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

In NIEDERSACHSEN gilt derzeit in vielen Bereichen die Option für 2G - etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Die Landesregierung hat am Dienstag eine überarbeitete Corona-Verordnung präsentiert, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum verpflichtend wird. 2G in der Innengastronomie wird ab einer bestimmten Corona-Warnstufe verpflichtend, diese Stufe ist aber landesweit noch nicht erreicht.

In NORDRHEIN-WESTFALEN gilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen drinnen ist die 3G-Plus-Regel vorgeschrieben. Schunkeln ohne Maske ist damit erlaubt: Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss - wenn nicht geimpft oder genesen - einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden.

In BAYERN gilt seit Dienstag weitgehend, aber nicht flächendeckend, die 2G-Regelung. Für die Gastronomie, aber auch bei Friseuren oder in der Fußpflege gilt 3G-Plus - der Freistaat definiert diese Regelung aber anders als Nordrhein-Westfalen: Schnelltests sind dabei nicht erlaubt, ein PCR-Test darf in Bayern bis zu 48 Stunden alt sein. Aktiv Sport treiben oder Musikunterricht nehmen dürfen auch Ungeimpfte im Alter von über zwölf Jahren, sofern sie sich als Schüler den regelmäßigen Tests unterziehen.

In BADEN-WÜRTTEMBERG wird voraussichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen erreicht. Dann tritt die sogenannte Alarmstufe in Kraft – und damit das 2G-Prinzip: Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu. 

Die Entscheidung über die genaue Ausgestaltung der 2G-Regel in BRANDENBURG soll am heutigen Donnerstag fallen. Ob die Regelung für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt oder auch für Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos, war noch offen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in HESSEN ab heute zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Konkret betrifft das die Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und Kulturbetrieb, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Diese haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen.

RHEINLAND-PFALZ setzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Im SAARLAND gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Eine Verschärfung zu 2G wird derzeit nicht als notwendig angesehen.

HAMBURG hat das 2G-Optionsmodell bereits im August für sogenannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Ausgenommen von der Regelung sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe. Im Falle deutlich steigender Corona-Fälle in den Krankenhäusern will Hamburg die 2G-Regeln auf weitere Bereiche ausweiten.

In SACHSEN-ANHALT soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet das unter anderem mit rechtlichen Unsicherheiten. Der rechtliche Rahmen sei nach dem Auslaufen des Sonderstatus einer »epidemischen Notlage von nationaler Tragweite« noch nicht klar.

In THÜRINGEN gelten je nach Region unterschiedliche Zugangsregeln. Einige schreiben in ihren Verordnungen 3G-Plus für Gastronomie und Veranstaltungen vor, in anderen reicht ein Schnelltest (3G). Am Dienstag kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) die Einführung eines landesweiten 2G-Modells ein. Details sollen kommende Woche besprochen werden.

In der Stadt BREMEN gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Anders sieht die Situation in der zum Bundesland Bremen gehörenden Seestadt Bremerhaven aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die 3G-Regel. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

In SCHLESWIG-HOLSTEIN greift bei Veranstaltungen drinnen generell die 3G-Regel. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Bislang sind keine Pläne der Landesregierung für einen Wechsel zum 2G-Modell bekannt. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden weiter Maskenpflicht.

In MECKLENBURG-VORPOMMERN gilt ab sofort in Pflegeheimen eine strenge 3G-Regelung: Ausnahmslos alle Besucher über sechs Jahren müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims vornehmen - selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel. Für den Einzelhandel, Arztpraxen, und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure aber auch in Theatern und Galerien gilt die Pflicht zu einem Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Während in Innenräumen durchgehend die 3G-Regel greifen soll, können Masken- und Testpflicht in Außenbereichen entfallen. (dpa)