BERLIN. Bund und Länder haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis zum 29. Juni verlängert werden.
Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Berlin und Thüringen erfuhr. Thüringen hält sich bei neuen Kontaktbeschränkungen aber einen Sonderweg offen, ebenso andere Länder.
Verabredet wurde der Kompromiss von den Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt. Stundenlange Beratungen am Montag waren zunächst ergebnislos geblieben.
In der Protokollerklärung des Freistaats Thüringen heißt es unter anderem, man behalte sich vor, abweichende Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum zu beschließen, sofern dies das Infektionsgeschehen zulasse. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte erklärt, staatliche Verordnungen seien Noteingriffe, die nur berechtigt seien, wenn das Infektionsgeschehen das erfordere. Aus Regierungskreisen in Erfurt hieß es zudem, auch andere Bundesländer hätten abweichende Regelungen angekündigt, auch restriktivere.
So sollen auch in Sachsen schon ab dem 6. Juni Auflagen wegfallen. Endgültig will das Kabinett in der kommenden Woche darüber befinden. Anstelle von Verboten soll es künftig Gebote geben, so wie es auch Ramelow vorschwebt.
Bayerns Ministerpräsident Söder hatte dagegen gewarnt: »Wer glaubt, Corona verschwindet langsam, ist im besten Falle naiv«, sagte er in München. Mit Skepsis reagierte er auf das Auseinanderdriften der Länder. (dpa)