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Brinkhaus will Einheitlichkeit gegen Corona

Die Corona-Zahlen in Deutschland erreichen immer neue Höchstwerte, die Politik warnt und fordert Einheitlichkeit. Doch die Regeln, die das Virus eindämmen sollen, werden nicht nur in Einzelfällen von Gerichten gekippt.

Ralph Brinkhaus
Ralph Brinkhaus (CDU) hat im Kampf gegen die in die Höhe schnellenden Corona-Infektionszahlen eine bundeseinheitliche Linie gefordert. Foto: Michael Kappeler/dpa
Ralph Brinkhaus (CDU) hat im Kampf gegen die in die Höhe schnellenden Corona-Infektionszahlen eine bundeseinheitliche Linie gefordert. Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat im Kampf gegen die in die Höhe schnellenden Corona-Infektionszahlen eine bundeseinheitliche Linie gefordert.

»Alles andere ruft momentan nicht nur große Irritation in der Bevölkerung hervor - es behindert ein konsequentes, gebündeltes Vorgehen gegen Corona«, schrieb der CDU-Politiker in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Brief an die Abgeordneten von CDU und CSU.

Am Samstagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 7830 Corona-Neuinfektionen in Deutschland, mehr als je zuvor seit Beginn der Pandemie. Am Samstag vergangener Woche waren es noch 4721 neue Infektionen. Die jetzigen Werte sind nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, weil mittlerweile wesentlich mehr getestet wird - und damit auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte mit Blick auf die Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten vor einem »Kontrollverlust in einigen Regionen in Deutschland«. »Das ist hochgefährlich«, sagte der CSU-Politiker der »Passauer Neuen Presse« (Samstag). »Wenn keine Nachverfolgung der Infektionen mehr möglich ist, so wie in den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Tschechien, muss man die Kontakte generell begrenzen. Das geht nur mit einem Lockdown oder ähnlichen strikten Maßnahmen.«

Kanzleramtschef Helge Braun kündigte an, noch mehr Helfer zur Unterstützung der Kommunen bei der Kontaktnachverfolgung mobilisieren zu wollen. Neben dem Bundeswehrkontingent von bis zu 15 000 Soldaten schaue man auch, »ob wir weitere Personalreserven in der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden mobilisieren können«, sagte der CDU-Politiker der »Rheinischen Post« (Samstag). Er habe zudem die Hoffnung, zur Kontaktnachverfolgung auch eine größere Zahl von Studierenden zu gewinnen.

Söder teilte die Befürchtungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen nicht weit genug gingen. »Wir dürfen Corona nicht schön- oder kleinreden. Wir müssen grundlegende Entscheidungen treffen. Wenn wir das nicht tun und nur halbherzig vorgehen, steuern wir unwillkürlich auf einen zweiten Lockdown zu. Wer keinen Lockdown will, der muss jetzt entschlossen handeln«, sagte der CSU-Chef.

Doch einige beschlossene Maßnahmen - unter anderem das umstrittene Beherbergungsverbot - werden derzeit von Gerichten ausgebremst. Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Brandenburger Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots zunächst gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, hieß es. Auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen hatte es zuvor Urteile gegen die Maßnahme gegeben.

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, die die Kläger hinnehmen müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.

Es ist nicht die einzige Maßnahme, die vor Gericht derzeit Schwierigkeiten hat. Eine Woche nach ihrer Einführung steht die Sperrstunde für Berliner Bars und Kneipen auf wackligen Füßen. Sie halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, erklärte das zuständige Verwaltungsgericht am Freitag. Es befand, die Sperrstunde sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich. Wegen des Ausschankverbots bestehe auch die Gefahr einer alkoholbedingten »Enthemmung« nach 23.00 Uhr nicht.

Sperrstunden sind aber eigentlich ein zentraler Baustein im Konzept von Bund und Ländern, um die stark steigende Zahl von Neuinfektionen in den Griff zu bekommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Mittwoch vereinbart, dass ab einem Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Sperrstunde um 23.00 Uhr für Gastronomiebetriebe zwingend zu erlassen ist. Ab einem Wert von 35 Neuinfektionen wird eine Sperrstunde empfohlen.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes sind die bestehenden Regeln zum Teil kaum kontrollierbar. Dort, wo beispielsweise Clubs und Bars wieder geschlossen werden, verlagert sich das Partyleben »in Parks oder auf große Wiesen wie das Rheinufer in Bonn. Da kann nur stichprobenartig kontrolliert werden, mehr ist personell gar nicht möglich«, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der »Bild« (Samstag). Bei privaten Feiern zu Hause sei schon aus Rechtsgründen die Überprüfung schwer.

Der Schlüssel in der Pandemiebekämpfung liege in der Überzeugung der Menschen, sagte Landsberg dem »Handelsblatt«. »Wichtig wäre daher eine Kommunikationskampagne, nicht nur in den Hotspots, um immer wieder auch über die sozialen Medien auf die notwendige Einhaltung der Regeln hinzuweisen.« (dpa)

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