BERLIN/PARIS. Deutschland und Frankreich schlagen gemeinsam ein europäisches Programm im Umfang von 500 Milliarden Euro zur wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Krise vor. Dies geht aus einer deutsch-französischen Erklärung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag.
Die Milliardensumme soll demnach im Namen der EU am Kapitalmarkt aufgenommen werden und im Rahmen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens als Hilfen an Krisenstaaten gehen.
Mit der deutsch-französischen Einigung kommt der Plan ein gutes Stück voran, der nach der dramatischen Pandemiekrise der europäischen Wirtschaft wieder auf die Beine helfen soll. Ein erstes Paket mit Kredithilfen von bis zu 540 Milliarden Euro war von den EU-Staaten bereits Anfang April vereinbart worden. Nun geht es um längerfristige Unterstützung beim Wiederaufbau.
Die 27 EU-Staaten hatten nach heftigem Streit über Gemeinschaftsanleihen - sogenannten Corona-Bonds - im April EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen damit beauftragt, ein konsensfähiges Modell für den Wiederaufbauplan zu erarbeiten. Das deutsch-französische Konzept ist nahe an dem, was bisher zu von der Leyens Plan bekannt ist.
Nötig für den deutsch-französischen Plan wäre wahrscheinlich die Erhöhung der sogenannten Eigenmittelobergrenze im EU-Haushaltsrahmen für zwei bis drei Jahre. Praktisch sind dies weitere Zusagen der EU-Staaten für den EU-Haushalt. Diese werden aber nicht sofort als Einzahlung fällig; vielmehr werden sie als Garantien benutzt, um am Kapitalmarkt Geld aufzunehmen und so den EU-Haushalt für begrenzte Zeit drastisch aufzustocken.
Deutschland hatte lange Vorbehalte dagegen, solche per Kredit aufgenommenen Gelder als Zuwendungen an Krisenstaaten auszuzahlen. Denn so müssten die europäischen Schulden nicht vom Empfängerstaat, sondern gemeinsam zurückgezahlt werden, voraussichtlich aus dem EU-Haushalt oder eigenen EU-Einnahmen. In der Frage hat sich die Bundesregierung offenbar bewegt.
Frankreich hat seinerseits Zugeständnisse gemacht und akzeptiert, dass die Mittel über den EU-Haushalt verteilt werden. Das gemeinsame Konzept bedeutet stattdessen, dass die üblichen EU-Haushaltsregeln gelten, nur Projekte finanziert werden und nicht etwa der Staatshaushalt einzelner Mitgliedsstaaten. Der Unterschied zu Corona-Bonds ist auch, dass die gemeinsame Haftung für die Schulden begrenzt ist auf den Umfang der Garantien im Haushalt.
Ob bereits alle EU-Staaten sich mit dem Vorschlag anfreunden können, ist fraglich. Ende letzter Woche hieß es aus der EU-Kommission, es sei noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten. Der Plan muss von allen 27 Staaten einstimmig beschlossen werden, weil er mit dem siebenjährigen EU-Haushaltsrahmen verknüpft ist. Die Erhöhung der Eigenmittelobergrenze muss zudem in allen 27 Staaten ratifiziert werden, in Deutschland vom Bundestag. (dpa)