BERLIN. Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen noch vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen.
Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden. Das geht aus einem der dpa vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch hervor.
Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. »Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung«, heißt es in dem Papier. Viele geplante Maßnahmen gleichen den Einschränkungen, die es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle gegeben hat.
Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat eine Zustimmung seiner Regierung zu einem derartigen Beschluss bereits ausgeschlossen. Andere Länder hatten dagegen schon vor dem virtuellen Treffen Verschärfungen angekündigt. Vor den Beratungen von Merkel mit den Länderchefs (13.00 Uhr) wollen sich die Ministerpräsidenten bereits um 10.30 Uhr zu Vorgesprächen zusammenschalten.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
Öffentlichkeit, Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.
Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.
Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.
Gastronomie und Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Wirtschaft: Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
Risikogruppen: Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
Kontrollen: Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder sollen Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren »und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen«, heißt es in dem Papier.
Reaktionen und Stimmen
FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner twitterte, die Kanzlerin wolle »unter anderem die Gastronomie komplett still legen. Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig.« SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sagte der dpa: »Wir müssen die Dynamik des Virus aufhalten und mit vereinten Kräften alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.«
Der Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven sagte der dpa: »Der überwiegende Teil des Mittelstands verkraftet keinen weiteren Lockdown. Für Zehntausende Unternehmen käme dies einem Todesstoß gleich.« Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, sagte der dpa: »Sicherheit und Gesundheit haben die nächsten Wochen oberste Priorität. Bei den anstehenden Maßnahmen müssen wir aber auch die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen bedenken.«
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte einheitliche Maßstäbe in ganz Deutschland. »Damit weiterhin möglichst viele mitmachen, braucht es bei gleicher Lage auch die gleichen Beschränkungen«, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa.
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