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Anwohnerparken: Scheuer warnt vor »überzogener« Verteuerung

In vielen Wohnvierteln ist Anwohnern ein naher Parkplatz lieb - aber auch teuer? In der Diskussion über höhere Gebühren fürs Autoabstellen und die künftige Mobilität in den Städten gibt es neuen Streit.

Parken für Anwohner
Eine Ausdehnung des Gebührenrahmens bis zu einer Höhe von 240 Euro im Jahr hält Scheuer für »überzogen«. Foto: Axel Heimken/dpa
Eine Ausdehnung des Gebührenrahmens bis zu einer Höhe von 240 Euro im Jahr hält Scheuer für »überzogen«. Foto: Axel Heimken/dpa

Berlin (dpa) - Parken könnte für Anwohner in den Städten künftig mehr kosten - doch wie viel mehr? Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer warnt vor einer massiven Verteuerung von Bewohnerparkausweisen.

Eine Ausdehnung des Gebührenrahmens bis zu einer Höhe von 240 Euro im Jahr halte er für »überzogen«, betont der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hintergrund ist ein Änderungsvorschlag aus dem Kreis der Länder für eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen soll. Bisher kann ein Bewohnerparkausweis 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr kosten.

Über Neuregelungen und höhere Preise fürs Anwohnerparken wird seit einiger Zeit diskutiert. Argument der Befürworter: Das könnte manche dazu bringen, in der Stadt auch ohne eigenes Auto zurechtzukommen. Es soll zudem dazu beitragen, dass nach jahrzehntelangem Vorrang für Autos auch Busse und Bahnen, Radler und Fußgänger im begrenzten Verkehrsraum vieler Städte bessere Bedingungen bekommen.

Scheuer hat signalisiert, dass er offen für mehr Freiräume für die Länder und Kommunen bei den Parkgebühren ist. Damit befassen soll sich unter anderem auch ein im Herbst gestartetes »Bündnis für moderne Mobilität« von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden.

Scheuer betont in dem Brief an die Länder: »Die angedachten Freiräume bedeuten nicht gleich eine Verteuerung. Dies muss sachgerecht und vor allem rechtssicher umgesetzt werden.« Der nun vom Land Berlin über den Bundesrat vorgeschlagene Weg sei nach Prüfung der Fachabteilung seines Ressorts aber »mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden«.

Scheuer bittet die Länder daher, diesen Punkt aus der StVO-Novelle auszuklammern. Sollte der Bundesrat die Regelung beschließen, würde dies dazu führen, dass die gesamte Novelle »mit all ihren positiven Regelungen vor allem zur Stärkung des Radverkehrs nicht verkündet werden könnte«. Stattdessen schlage er vor, mehr Gestaltungsspielraum bei den Parkgebühren über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu schaffen, bei der keine rechtlichen Risiken bestünden.

Die StVO-Reform sieht mehr Platz und mehr Rechte für Radler sowie strengere Regeln für Autos vor - etwa Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern oder Halteverbote auf Schutzstreifen.

Für Bewohnerparkausweise schlägt der Verkehrsausschuss des Bundesrats nun vor, den Gebührenrahmen auf 10 bis 240 Euro im Jahr zu erweitern. Dadurch könnten »der wirtschaftliche Wert und der Nutzen« für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Der jetzige Rahmen decke wegen der geringen Obergrenze von 30,70 Euro im Wesentlichen nur die Verwaltungskosten fürs Ausstellen. Ob der Vorschlag im Bundesrat eine Mehrheit findet, muss sich zeigen. Stimmt die Länderkammer einer Verordnung mit bestimmten Änderungen zu, muss die Bundesregierung sie in dieser Form umsetzen - sie könnte sie aber auch zurückziehen.

Für eine Reform des Anwohnerparkens gibt es schon eine Reihe von Unterstützern. Der Deutsche Städtetag begrüßt mehr Freiräume und hält einen Rahmen von 20 bis 200 Euro im Jahr für denkbar. Es könne nicht sein, dass zum Beispiel in Berlin nur 10 Euro fällig werden, monierte der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Auch der Autofahrerclub ADAC ist für mehr Spielraum. Es sollte aber eine Obergrenze bleiben, um soziale Härtefälle zu vermeiden. In Anwohnerbezirken brauche es zudem weiterhin »ausreichend Parkraum«.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat vorgeschlagen, nicht mehr Gebühren, sondern Preise fürs Nutzen von Parkraum zu erheben. Kommunen könnten das Parken bei knappem Raum oder in Spitzenzeiten verteuern, aber anderswo auch senken. Preise für Bewohnerparkausweise könnten zudem einkommensabhängig gestaffelt werden. Das würde bedeuten: Besserverdienende müssten mehr bezahlen.