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Ampel-Kontroverse um Syrien- und Afghanistan-Abschiebungen

Nach dem Messerangriff von Mannheim hatte Bundeskanzler Scholz angekündigt, Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen. Doch innerhalb der Regierung gibt es auch Bedenken.

Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt verweist in der Debatte über Abschiebungen nach Syrien auf eine angespannte Sicherheitslage in dem Land. (Archivbild) Foto: Demy Becker/DPA
Das Auswärtige Amt verweist in der Debatte über Abschiebungen nach Syrien auf eine angespannte Sicherheitslage in dem Land. (Archivbild)
Foto: Demy Becker/DPA

In der Ampel-Regierung zeichnen sich beim Thema Abschiebungen von Straftätern nach Syrien und Afghanistan Unstimmigkeiten ab. Das Auswärtige Amt verweist einem Bericht der »Bild am Sonntag« (»BamS«) zufolge in einer vertraulichen Lageeinschätzung auf große Sicherheitsprobleme in Syrien. In allen Landesteilen komme es weiterhin zu Kampfhandlungen, zudem lägen glaubwürdige Berichte über teils schwerste Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Folterpraktiken und Hinrichtungen, von denen in der Vergangenheit auch schon Rückkehrer betroffen gewesen seien, heißt es demnach. Daher kämen auch die Vereinten Nationen – die in Syrien präsent sind – weiterhin zu der Einschätzung, »dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten nicht gegeben sind«.

Bundesregierung verhandelt mit Drittstaaten

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt dazu Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, über die sie etwa Abschiebungen nach Afghanistan ermöglichen will. Am 31. Mai hatte ein Afghane auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Männer mit einem Messer verletzt, der 29-jährige Polizist Rouven Laur starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder. 

Für Aufsehen hatte vor einigen Tagen auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gesorgt. Darin heißt es, dass in Syrien für Zivilisten »keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts« mehr bestehe. 

Baerbock nach Scholz-Zusage skeptisch 

Bei seiner Sommer-Pressekonferenz hatte Scholz vor wenigen Tagen baldige Entscheidungen zum Thema angekündigt. »Ich habe öffentlich gesagt, wir werden Abschiebungen insbesondere von Straftätern nach Afghanistan, aber auch in andere Länder wie Syrien durchführen und bereiten vor, dass das auch tatsächlich geschieht.« Er sagte weiter: »(Aber) wir arbeiten ganz präzise daran, dass Sie bald auch zum Beispiel berichten können über Abschiebungen, die nach Afghanistan konkret auch durchgeführt worden sind.« Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der »BamS«: »Wir verhandeln vertraulich mit verschiedenen Staaten, um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen.«

Außenministerin Baerbock
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) äußert mit Blick auf die Ankündigungen, auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben, Bedenken. (Archivbild) Foto: Soeren Stache/DPA
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) äußert mit Blick auf die Ankündigungen, auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben, Bedenken. (Archivbild)
Foto: Soeren Stache/DPA

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich am Freitag bei einer Veranstaltung der »Zeit« in Hamburg grundsätzlich skeptisch gezeigt, ohne auf Scholz oder andere direkt Bezug zu nehmen. »Ich glaube, dass es gerade in solchen unsicheren Zeiten nicht ein Beitrag zur Sicherheit ist, wenn man Dinge verspricht, wo man dann am nächsten Tag schon nicht mehr ganz weiß, wie man die eigentlich halten kann«, sagte sie. Deutschland unterhält derzeit weder zu den Taliban-Machthabern in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten, Baschar al-Assad, diplomatische Beziehungen. 

© dpa-infocom, dpa:240728-930-186900/1