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AfD-Landesvorstand will neun Parteimitglieder ausschließen

Im thüringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt treten zwei konkurrierende Listen von AfD-Mitgliedern bei der Kreistagswahl an. Eine Liste gibt es gegen den Willen des Landesvorstandes um Björn Höcke.

AfD-Politiker Karlheinz Frosch
Karlheinz Frosch ist AfD-Landtagsabgeordneter in Thüringen. Foto: Martin Schutt/DPA
Karlheinz Frosch ist AfD-Landtagsabgeordneter in Thüringen.
Foto: Martin Schutt/DPA

Nach Querelen wegen konkurrierender AfD-Wahllisten für die Kommunalwahl in einem Landkreis in Thüringen will der AfD-Landesvorstand neun Parteimitglieder ausschließen. Gegen sie seien Ausschlussverfahren eingeleitet worden, teilte ein Parteisprecher auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht des Magazins »Stern«. 

»Die Betroffenen haben Beschlüsse der Parteigremien vorsätzlich missachtet beziehungsweise hintertrieben«, erklärte er. Sie hätten »ohne Vollmacht eine Kandidatenliste im Namen der Partei eingereicht beziehungsweise die Einreichung dieser Liste ermöglicht«. Dies verstoße »eklatant gegen die Satzung und Ordnung der Partei und hat einen schweren Schaden für die Partei verursacht«, erklärte der Sprecher. Ein Antrag auf Parteiausschluss sei die »logische, notwendige« Konsequenz. Der thüringische AfD-Landesverband unter seinem Frontmann Björn Höcke wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem beobachtet.

Im südostthüringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt konkurrieren zwei AfD-Listen bei der anstehenden Kreistagswahl um Wählerstimmen. Eine rund um den Landtagsabgeordneten Karlheinz Frosch trägt den offiziellen Namen der AfD, wird aber nicht vom AfD-Landesverband unterstützt. Auf der Liste stehen 15 Kandidaten, was dem Landesverband zu wenig erschien. Er wollte die Liste annullieren und neu wählen lassen. Dagegen wehrte sich Frosch, der im Landtag auch Alterspräsident ist, juristisch. Andere AfD-Mitglieder in dem südostthüringischen Kreis stellten eine neue Liste unter dem Namen »Alternative für den Landkreis« auf und sammelten ausreichend Unterschriften für die Zulassung zur Kreistagswahl.

Am 26. Mai werden in Thüringen neben den Kreistagen sowie den Stadt- und Gemeinderäten die meisten Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister neu gewählt. 

© dpa-infocom, dpa:240512-99-06048/2