BERLIN. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden.
Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen »AHA«-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: »C« wie Corona-Warn-App und »L« wie Lüften. »Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern«, heißt es in einer Vorlage.
Bisher hat es nach dpa-Informationen bei der Schalte noch keine größeren Meinungsverschiedenheiten gegeben. Differenzen dürfte es allerdings gebeben, wenn es um die Festlegung von Höchstteilnehmerzahlen bei Feiern im privaten und im öffentlichen
Der Bund ging mit dem Vorschlag einer Obergrenze für Feiern in privaten Räumen von 25 Teilnehmern in das Gespräch am Dienstag. In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es im Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen per Videokonferenz. Auch über zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol wird nachgedacht.
Insgesamt plädiert auch der Bund für ein regional abgestuftes Vorgehen und keine pauschalen Maßnahmen. (dpa)